Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung eines Laufhofes für Rinder am bestehenden Stallgebäude; Tektur: Änderung der Lage und Flächengröße" auf Flur-Nr. 1209, Gemarkung Schönbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 18.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.09.2023 | ö | beschließend | 11 |
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) | Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | 18.10.2023 | ö | beschließend | 3 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 23.11.2023 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für den Laufhof wurde mit Bescheid vom 22.09.2022 vom Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab genehmigt. Nun soll die Lage und Größe geändert werden, vgl. Gegenüberstellung in der Anlage. Aus gemeindlicher Sicht sind die Änderungen unerheblich.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2023 09:11 Uhr