Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid "Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäude" auf Flur-Nr. 1009, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.09.2023 ö beschließend 11
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 18.10.2023 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt für die Flurnummer 1009, Gemarkung Floß, eine Bauvoranfrage. Geklärt werden soll, ob die geplanten Gebäude an dieser Stelle zulässig sind.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich gem. §34 BauGB und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist noch nicht erfolgt. Eine Vereinbarung ist abzuschließen. Nach Auskunft des Bauherrn und Rücksprache mit dem Klärwärter Herr Spickenreuther kann das Niederschlagswasser nicht über den Regenwasserkanal beseitigt werden. Dieser ist nach dem Anschluss des Schmutzwassers an der absoluten Aufnahmegrenze angelangt. Ein Einleiten des Niederschlags würde zu Rückstau und anderen gravierenden Problemen bei der bestehenden Bebauung führen. Der Bauherr kennt diesen Umstand, der Niederschlag soll auf dem Grundstück über eine Zisterne mit anschließender Versickerung beseitigt werden.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt möglicherweise über den privaten Gärtnerweg. Eine Vereinbarung zwischen dem Bauherren und den Eigentümern des Gärtnerwegs ist abzuschließen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 11:58 Uhr