Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat" a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfes in der Fassung vom 14.12.2023 (unter Maßgabe der am 14.12.2023 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 20.07.2023 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 14.12.2023 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates am 20.07.2023. 
Die Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaik „Hohe Trat“ wurden in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 öffentlich bekannt gemacht. Herr Rembold, RF Ingenieurberatung GmbH, Nabburg hat diese geprüft und wird sie in der Sitzung erläutern.

Beschluss 1

Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Marktrat des Marktes Floß in der Sitzung am 14.12.2023 beschlussfähig behandelt und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung ist in den Übersichten der Stellungnahmen mit Abwägungen schriftlich festgehalten. Die in der Zusammenstellung genannten Beschlussvorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

In gleicher Sitzung wird der Entwurf des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat"“ in der Fassung vom 20.07.2023, unter Berücksichtigung der vom Marktrat beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, gebilligt.
Für den Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat"“ erfolgt in der gebilligten Fassung vom 14.12.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnahmen angehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.01.2024 11:15 Uhr