Kommunalbetrieb Floß 1. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung (BGS-WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 14.12.2023 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Die im Dezember 2022 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung (BGS-WAS) wurde von der Verwaltung überprüft und eine Anpassung angeregt. 
Der § 13 Abs. 2 Satz 1 BGS WAS wird wie folgt angepasst:
Auf die Gebührenschuld sind zum 01. April, 01. Juni, 01. September und 1. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels des Jahresverbrauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Dies wurde in der Sitzung des Kommunalbetrieb Floß AöR am 13.12.2023 beschlossen. Die Satzung ist Anlage zur Niederschrift.

Beschluss

Der vom Kommunalbetrieb Floß AöR beschlossene 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung des Kommunalbetriebes Floß AöR (BGS-WAS) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2024 11:15 Uhr