Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Anbau an ein bestehendes Nebengebäude" auf Flur-Nr. 251/1, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach §34 zu beurteilen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. und liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Die Erschließung ist gesichert. 
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2024 09:48 Uhr