Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Anbringen einer Werbefolie" auf Flur-Nr. 326, Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 19.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 19.06.2024 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 21.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach §34 BauGB zu bewerten. Öffentliche Belange sind nicht berührt, eine Erschließung ist nicht erforderlich.
Die Werbeanlage wurde bei einem Ortstermin am 16.05.2024 mit dem Landratsamt Neustadt abgestimmt. Auf der Tür soll eine Klebefolie angebracht werden. Durch die Größe von über 1m² ist die Anlage genehmigungspflichtig.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2024 16:18 Uhr