Aufhebung des Bebauungsplans "Am Hohen Baum" Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 24.02.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Am Hohen Baum“ wurde bereits im Jahr 1964 aufgestellt und hat bis ins Jahr 1973 drei Änderungen erfahren. Bis heute sind über 90% der Fläche bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt. Baulücken können nach § 34 BauGB als Innenbereich bewertet werden. Der Bebauungsplan kann aufgehoben werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Am Hohen Baum“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2022 11:54 Uhr