Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat" a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 10.04.2025 c) Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat" (in der Fassung vom 10.04.2025)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 20.07.2023 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 14.12.2023 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates am 14.12.2023. 
Die Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaik „Hohe Trat“ wurden in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 12.01.2025 öffentlich bekannt gemacht. Herr Rembold, RF Ingenieurberatung GmbH, Nabburg hat diese geprüft und wird sie in der Sitzung erläutern.

Beschluss 1

Zu a) Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaik „Hohe Trat“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Zu b) Der Planentwurf in der Fassung vom 10.04.2025, unter Maßgabe der am 10.04.2025 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 3

Zu c) Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), beschließt der Markt den Bebauungsplan Photovoltaik „Hohe Trat“ in der Fassung vom 10.04.2025 als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Hohe Trat“ bedarf gemäß § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr