Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Fl.Nrn. 296, 297, 316 und 317 der Gemarkung Sulzkirchen Vorstellung, Beratung und Beschluss über die Durchführung des Bauleitverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 25. Sitzung des Stadtrates 08.02.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für die Grundstücke Fl. Nr. 296, 297, 316 und 317 der Gemarkung Sulzkirchen einen Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Sulzkirchen“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
a) Die 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freystadt wird entsprechend dem Lageplan vom 08.02.2022 nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
b) Der Stadtrat Freystadt beschließt, für das im beiliegenden Lage- und Flurstückplan gekennzeichnete Gebiet, begrenzt im Norden durch das Grundstück Fl.Nr.  318 Gemarkung Sulzkirchen, im Süden durch das Grundstück Fl.Nr.  293 Gemarkung Sulzkirchen, im Westen durch das Grundstück Fl.Nr. 309 Gemarkung Sulzkirchen und im Osten durch die Grundstücke Fl.Nr. 315, 298 Gemarkung Sulzkirchen, einen Bebauungsplan „Sondergebiet „Solarpark Sulzkirchen“ aufzustellen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt nach § 3 Abs.1 BauGB. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2022 20:48 Uhr