Abwasseranlage Forchheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 22. Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 8.1

Beschluss

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsein­richtung für das Gebiet der Gemeindeteile Forchheim, Großberghausen und Kleinberghausen vom 08.11.1995 in der derzeit gültigen Fassung:
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung :
( 2 )
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

bis     6 m³ / h
60,00 € / Jahr


bis   10 m³ / h
96,00 € / Jahr


über   10 m³ / h
156,00 € / Jahr

§ 2
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
( 1 )
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungsanlage von den angeschlossenen Grund­stü­cken zu­geführt wird. Die Gebühr beträgt 2,01 € pro Kubikmeter Abwasser.
§  3
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2022 13:12 Uhr