Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes "An der Laufener Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1031/2, 1031/5, 1031/6 und 1031 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf den o. g. Grundstücken ein Doppelhaus (mit 2 WE je Haushälfte) und ein Einzelhaus mit 4 WE zu errichten. Die Grundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Laufener Straße“ in der Änderungsfassung vom 03.11.2005. Dort sind bereits Bauflächen durch offene Baugrenzen ausgewiesen. Um das Vorhaben verwirklichen zu können, sollen die planungsrechtlichen Vorgaben wie folgt geändert werden:
  1. Verschiebung der nordöstlichen Baugrenze um ca. 3,50 m (die derzeit festgesetzte „Sicherheitszone“ kann entfallen, da die Leitungen entfernt wurden;
  2. Erhöhung der seitlichen Wandhöhe auf 6,70 m (derzeit max. 6,40 m);
  3. Zulassung von 4 WE in Einzelhäusern;
  4. Angepasste Festsetzung der Grundflächen/GRZ (0,30).

Die Art der baulichen Nutzung ist als Mischgebiet festgesetzt; die notwendige Durchmischung des Gebietes ist und bleibt gewährleistet.
Der Antragsteller hat zum Nachweis der bauplanungsrechtlichen Verträglichkeit eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt. Darin wird festgestellt, dass das Vorhaben in keinem Konflikt mit den Lärmemissionen des angrenzenden Gewerbebetriebes in der Tageszeit führt. Es findet kein Nachtbetrieb statt.

Aufgrund des bereits best. Baurechtes bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geringfügigen Anpassungen des Planungsrechtes. Die Änderungen beschränken sich auf den im Lageplan dargestellten Änderungsbereich. Es kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, das nötige Änderungsverfahren einzuleiten. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 11:07 Uhr