Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Götzing - Pirach, Bauabschnitt 2; Maßnahmebeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Althammer von der SAK Ingenieurgesellschaft erschienen, um die Planung für den Ausbau vorzustellen.

Der Bauabschnitt 2 zwischen Klebham und Kleineich ist 1,085 km lang und wird bestandsorientiert erstellt. Gegenwärtig besteht die 3,00 m breite Straße aus Beton. In der Planung ist eine 4,50 m breite Fahrbahn in Asphaltbauweise vorgesehen, an die auf beiden Seiten ein 1,00 m breites Bankett anschließt. Aufgrund der bestehenden Grundstücksverhältnisse wird die Bankettbreite in Teilbereichen verringert ausgeführt. Die Bauabschnitte 1 (Pirach – Klebham) und 3 (Kleineich – Götzing) sind bereits in der beschriebenen Breite ausgebaut.

Die vorhandene Straße befindet sich teilweise in einem schlechten Zustand. Die Betonplatten weisen überwiegend eine starke Rissbildung auf. Wegen der geringen Straßenbreite werden die Bankette oft befahren und sind dementsprechend in schlechtem Zustand. Die GVS entspricht nicht mehr den Anforderungen des heutigen Verkehrsaufkommens. Der Ausbau der Straße sorgt für eine verkehrsgerechte Anbindung der Ortsteile Pietling, Pirach, Allerfing und Klebham an das überörtliche Straßennetz.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme einschl. Nebenkosten betragen rd. 517.000 € brutto. Im Haushalt 2017 sind insgesamt Mittel i. H. v. 519.000 € eingestellt. Eine Förderung nach Art. 13 c FAG wird angestrebt; zum Förderantrag liegt bereits eine positive baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein vor.

Mit der Maßnahme soll nach Bewilligung der Förderung durch die Regierung von Oberbayern baldmöglich begonnen werden.

Im Verlaufe der anschließenden Diskussion berichtete Bürgermeister Schild, dass die vorhandene Hecke beim Anwesen Hummel, Lieseich 2 wohl weichen muss, da sie sich zum Teil auf Gemeindegrund befindet und dieser für den Straßenbau benötigt wird. Die Eigentümerin wird diesbezüglich angeschrieben und zur Entfernung aufgefordert.

Auf weitere Nachfrage bestätigte Bürgermeister Schild, dass im Rahmen dieser Straßenbaumaßnahme auch ein Leerrohr für den Breitbandausbau mit verlegt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand zur Kenntnis und beschließt, mit der Maßnahme zu beginnen, sobald die Bewilligung der Regierung von Oberbayern vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 07:30 Uhr