Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung In der Point - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf hat inkl. der Begründung in der Fassung vom 01.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.2017 bis zum 05.05.2017 öffentlich ausgelegen. Auf die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 12/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.


Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Es wurden keinerlei Stellungnahmen eingereicht.  Bedenken bzw. Einwendungen gegen die Planung wurden keine geäußert.


Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
       Kabel Deutschland, Vertrieb und Service GmbH, München
       Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
       Bayer. Bauernverband

Keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung haben vorgebracht:
       Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – untere Naturschutzbehörde, e-mail vom 24.05.2017
       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Schreiben vom 03.05.2017
       Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 26.04.2017
       Achengruppe, Schreiben vom 29.03.2017
       Landratsamt Traunstein, SG 4.16- Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 05.04.2017
       Bayernwerk AG, Schreiben vom 25.04.2017

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 30.03.2017

Das Schreiben in der Anlage (18) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgelegte Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Eine Veranlassung aufgrund der Stellungnahme besteht daher nicht.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine Veranlassung besteht.

2. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 24.03.2017

Das Schreiben lt. Anlage (19) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Forderungen und Hinweise haben keinen Einfluss auf das Planaufstellungs-verfahren, sind jedoch im Zuge der geplanten Baumaßnahmen zu berücksichtigen.


16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass diese keinen Einfluss auf die Bauleitplanung hat. Die Stellungnahme ist aber den Bauwerbern zur Kenntnisnahme zu übersenden, da die genannten Hinweise im Zuge von künftigen Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind.

3. Landratsamt Traunstein, SG 4.41-T – untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 13.04.2017

Das Schreiben ist in der Anlage (20) beigefügt und wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rechtsprechung, wonach eine aufgegebene Tierhaltung erst dann nicht mehr berücksichtigt werden darf, wenn nach Baurecht die Wiederaufnahme ausgeschlossen ist, ist bekannt.
Nach Ansicht der Verwaltung ist eine Wiederaufnahme der Tierhaltung aufgrund der vorhandenen baulichen und technischen Ausstattung bereits jetzt ausgeschlossen, da dafür jedenfalls neue Genehmigungsverfahren erforderlich wären.
Eine weitere Veranlassung aufgrund dieser Stellungnahme besteht daher aus Sicht der Verwaltung nicht.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass sich daraus für das Planaufstellungsverfahren keine weitere Veranlassung ergibt.


4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben v. 03.05.2017

Das beiliegende Schreiben (Anlage 21) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der vorgelegten, aktuellen Planung ergeben sich keine neuen, relevanten Sachverhalte. Die Stellungnahme des WWA vom 24.08.2016 wurde bereits weitgehend berücksichtigt und gilt unverändert weiter.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, eine weitere Veranlassung daraus ergibt sich derzeit nicht.

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine weiteren Planänderungen oder Anpassungen erforderlich, die den Grundzügen der Planung entgegenstehen. Der Gemeinderat beschließt daher die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „In der Point“ in der Fassung vom 01.03.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 07:36 Uhr