Der Änderungsentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes hat inkl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 06.04.2017 bis zum 05.05.2017 öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 11/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.
Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keinerlei Stellungnahmen eingereicht. Bedenken bzw. Einwendungen gegen die Planung wurden keine geäußert.
Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – untere Naturschutzbehörde
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayer. Bauernverband
Keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung haben vorgebracht:
Bayernwerk AG, Schreiben vom 25.04.2017
Achengruppe, Schreiben vom 29.03.2017
Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 05.04.2017
Landratsamt Traunstein, SG 4.41T – untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 13.04.2017
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 03.05.2017
Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 26.04.2017
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 30.03.2017
Das Schreiben in der Anlage (23) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Den in der vorhergehenden Stellungnahme genannten Hinweisen wurde zwischenzeitlich Rechnung getragen. Im Ergebnis steht die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser für das Verfahren kein Handlungsbedarf mehr besteht.
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 03.05.2017
Das Schreiben in der Anlage (24) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme hat keinen Einfluss auf das laufende Planfeststellungsverfahren.
Ein Ergebnis der angekündigten Überarbeitung der TA-Luft liegt auf absehbare Zeit nicht vor. Nach aktuellem Rechtsstand werden alle Grenzwerte wie im Gutachten der Fa. Hoock-Farny dargestellt, eingehalten.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser für das laufende Bauleitplanverfahren keine Veranlassung besteht.
3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 24.03.2017
Das Schreiben in der Anlage (25)
wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Hinweise und Forderungen haben keine Auswirkung auf das laufende Bauleit-planverfahren, sind aber im Zuge späterer Baumaßnahmen zu beachten. Die Stellungnahme soll daher an die künftigen Bauwerber zu deren Beachtung weitergeleitet werden.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass für das laufende Verfahren daraus kein Handlungsbedarf entsteht. Die Stellungnahme ist aber den künftigen Bauwerbern zur Beachtung der genannten Hinweise und Forderungen weiter zu leiten.