Bauantrag von Barbara und Matthias Stampfl, Tittmoning, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 4143/T der Gemarkung Fridolfing, am Waldweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der in Aufstellung befindlichen Einbeziehungssatzung „Götzing Bereich Bergfriedstraße/Waldweg“. Der Gemeinderat hat hierzu in der Sitzung am 22.02.2018 den Satzungsbeschluss gefasst. Die Satzung wird in Kürze bekanntgemacht; es ist von Planreife i. S. v. § 33 BauGB auszugehen. Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen dieser Satzung. Der Antragsteller hat die Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkannt. Auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor. Zur Erschließung mit Herstellung der Zufahrt, Versorgung mit Wasser- Strom und Telekommunikation sowie Entsorgung des Schmutzwassers wurde ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Herstellung der Zufahrt wurde dem Bauherrn aufgegeben, vor Beginn der Arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um den Bedenken der Nachbarn Rechnung zu tragen.

Im Entwässerungsplan ist neben der Schmutz- und Regenwasserableitung auch die Ableitung von Oberflächenwasser aufgezeigt. Sollte aus den angrenzenden südlichen Wiesenhangflächen Oberflächenwasser anfallen (z. B. bei Starkregenereignissen), so wird dieses zum Schutz der geplanten Bebauung und zum Schutz der bereits vorhandenen Bebauung Richtung Osten und dann weiter in nördliche Richtung (öff. Weg, Schoftengraben) abgeleitet. Das auf den Zufahrtsflächen und befestigten Flächen anfallende Oberflächenwasser soll auf dem Baugrundstück versickert bzw. mittels Einfassung im Bereich der neuen Zufahrt schadlos abgeleitet werden. Für die Nachbarn ergibt sich durch das Bauvorhaben insofern keine Verschlechterung.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 09:17 Uhr