Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ostmarkstraße Süd im Bereich der Grundstücke FlNrn. 153 u. a. der Gemarkung Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich im Juni 2017 mit einer Überplanung des Gebietes befasst und grundsätzlich das Einverständnis zum vorgeschlagenen Vorgehen gegeben.
In der Folge wurden von der Verwaltung
- die notwendigen Gespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern geführt,
städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme und zur Erschließung entworfen und mit den Eigentümern abgestimmt,
eine Ingenieurvermessung (insb. auch der Bestandshöhen) veranlasst als Grundlage für den Planentwurf,
die Erstellung eines Planentwurfes durch das Planungsbüro Strasser, Traunstein, beauftragt und abgestimmt und
der Planentwurf wiederum mit den Eigentümern abgestimmt; lediglich bei FlNr. 148 wäre noch eine Drehung des HG gewünscht; ansonsten waren alle Eigentümer grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden.
Bei der Erstellung des Planentwurfes wurde darauf geachtet, dass die Vorgaben aus dem ISEK beachtet und ausreichend große Frei- und Durchgrünungsflächen vorgesehen werden. Die Erschließungsstraße ist mit einer Breite der öffentlichen Verkehrsfläche von 4,50 m eingeplant. Es wird vorgeschlagen, folgende Eckdaten in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen:
- 2 Vollgeschosse zwingend, WH 6,70 m, DN 20° - 27°;
- GRZ 0,3;
- max. 4 WE/Grundstück;
- Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig
Im Verlaufe der folgenden Diskussion wurden durch den Gemeinderat die Themen Anzahl der maximalen Wohneinheiten sowie Einzelhäuser oder Doppelhäuser kontrovers diskutiert.
Datenstand vom 27.09.2018 14:53 Uhr