Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit als Nutzungsänderung in das ehemalige landwirtschaftliche Betriebsbegäude auf dem Grundstück FlNr. 2281, Gemarkung Fridolfing, Berg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist die Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude bzw. Gebäudeteile unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig, soweit sie außenbereichsverträglich ist. Bestimmte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB (z. B. Verfestigung einer Splittersiedlung) können dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden (Teilprivilegierung).
Die Voraussetzungen für die genannte Teilprivilegierung sind aus Sicht der Verwaltung gegeben. Das Dach ist profil- und traufgleich an den Bestand angebunden, die geplante Fassade mit Holzverschalung im Ober- und Dachgeschoss entspricht einer ländlichen Gestaltung und nimmt zugleich angemessen Rücksicht auf das als Einzeldenkmal eingetragene Bauerhaus mit der Hausnummer 4.
Auf die von der Bundesstraße B 20 ausgehenden und auf die neue Wohnung einwirkenden Lärmimmissionen wird hingewiesen.
Die abwassertechnische Erschließung ist über die best. Einzelanlage mit Ableitung in einen Vorfluter sicherzustellen, ggf. ist die Anlage entspr. zu ertüchtigen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2023 09:46 Uhr