Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.2.1

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden folgende Punkte thematisiert:
  • Geländeverhältnisse und daraus abzuleitende Gebäudehöhen;
  • Geschossigkeiten;
  • Gestaltung der Quergiebel;
  • Redaktionelle Hinweise bzgl. Abstandsflächen und Geltung BauNVO. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Die Geländesituation ist der Gemeinde bekannt. Das Gelände fällt im Norden und Osten stärker ab. Diese Bereiche sind jedoch aufgrund der angrenzenden Waldbereiche von den öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar. Aus diesem Grunde hat sich die Gemeinde bewusst dafür entschieden, in Einzelfällen auch ein freigelegtes Kellergeschoss in Kauf zu nehmen. Aus Sicht der Gemeinde ist das aufgrund der konkreten örtlichen Situation ortsplanerisch vertretbar. Die Errichtung eines Gebäudes mit 3 Vollgeschossen ist jedoch nicht zulässig. Es verbleibt daher bei der bestehenden Festsetzung.
Es ist planerisches Ziel der Gemeinde, hier keine Gebäude mit 1 Vollgeschoss zuzulassen, um die Nachverdichtung zu fördern. Es verbleibt daher bei der bestehenden Festsetzung.
Die vorgeschlagene Festsetzung zu den Traufhöhen bei Quergiebeln (max. 0,80 m über OK Traufe Hauptdach) sollte übernommen werden.
Eine Festsetzung zur Geltung der Abstandsflächenvorschriften ist mit der Neufassung der BayBO nicht erforderlich, da die Abstandsflächenvorschriften anzuwenden sind, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Festsetzung getroffen ist. Daher ist ein Hinweis ausreichend.
Im Plan wird eine Klarstellung zur Umstellung auf die aktuelle BauNVO übernommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den Entwurf entspr. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 08:30 Uhr