Widmung der Erschließungsstraße Am Bergfeld zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Am Bergfeld“ gebaute Erschließungsstraße hat die Funktion einer Ortsstraße und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solche gewidmet. Die Ortsstraße beginnt an der Einmündung in die Hauptstraße auf Fl.Nr. 133, Gmkg. Pietling und endet beim Wendehammer auf FlNr. 8, bzw. an der Einmündung des Weges auf FlNr. 8/10, Gmkg. Pietling. Sie hat eine Länge von 280 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Baugebiet „Am Bergfeld“ g ebaute Erschließungsstraße Am Bergfeld auf Fl.Nr. 8, Gemarkung Pietling mit Wirkung zum 01.01.2020 als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 10:47 Uhr