Bauleitplanung; Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u. a. der Gemarkung Pietling; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Schreinerei Dandl benötigt neue gewerbliche Baugrundstücke zur Fortentwicklung und Sicherung des best. Betriebes. Dazu soll das best. Gewerbegebiet Kaltenbrunn in Richtung Nordosten erweitert werden. Gleichzeitig ist eine neue schalltechnische Kontingentierung des gesamten Betriebes erforderlich. Es ist sinnvoll, den Bebauungsplan für den gesamten Betrieb neu aufzustellen, um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu schaffen. Die Bauleitplanung ist erforderlich zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Für die geplanten neuen Eingriffe auf einer Fläche von gesamt ca. 9.600 m² besteht nach vorläufiger Prüfung ein Bedarf an Ausgleichsflächen von etwa 3.800 m². Das nötige Ausgleichsflächenkonzept wird im Rahmen des weiteren Verfahrens zusammen mit dem Antragsteller erarbeitet.
Gemeinsam mit dem Antragsteller und den maßgeblichen Fachbehörden wurden im Vorfeld bereits Abstimmungsgespräche geführt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan Kaltenbrunn gemäß dem ersten Entwurf vom 10.09.2020 neu aufzustellen. Es ist das Regelverfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2020 15:54 Uhr