Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 06.03.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). In der Äußerung werden verschiedene Anforderungen wie die zu benennende Zweckbestimmung, die Unterordnung der vorgesehenen Wohnnutzungen und die Gestaltung des freistehenden Wohnhauses thematisiert. Weiterhin wird gefordert, klare Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den Flächenbefestigungen zu treffen und den Grundsatz der Bestimmtheit und die erhöhten Anforderungen an die Gestaltung einzuhalten. Weiterhin werden noch Hinweise zum Geltungsbereich und zu möglichen Einfriedungen gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung
Wie bereits zu 1. ausgeführt, wurde die Planung grundlegend überarbeitet. Auf die dortigen Ausführungen wird ergänzend Bezug genommen. Die in der Stellungnahme genannten Maßgaben wurden in die Planung aufgenommen: Die Betriebswohnungen sind größenbeschränkt und im Verhältnis zum Gewerbe untergeordnet. Das geplante freistehende Wohnhaus soll in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister als längsgestrecktes eingeschossiges Gebäude mit Satteldach, integrierten Garagen und Holzverschalung ausgeführt werden. Es werden absolut überbaubare Grundflächen festgelegt. Sämtliche weiteren Hinweise werden in die Planung aufgenommen bzw. berücksichtigt. Auf dieser Grundlage könnte das Verfahren fortgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und die daraufhin erfolgte Überarbeitung der Entwürfe zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren wie vorgeschlagen fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 11:54 Uhr