Marketingumlage Tourist-Info Waging - Abschluss einer Zweckvereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass bereits in der Sitzung des TGG-Ausschusses am 27.10.2020 sowie des KFP-Ausschusses am 26.01.2021 beschlossen wurde, die Zahlung einer höheren Marketingumlage an die Marktgemeinde Waging a. See ab dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 10.440,00 € (bisher 2.925,00 €) zu genehmigen.
Von Seiten der VG Waging am See wurde nunmehr mitgeteilt, dass zur Erhebung einer Marketingumlage der Erlass einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit den beteiligten Gemeinden notwendig ist. Die von der VG Waging am See entworfene Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt und wurde bereits von der Rechtsaufsichtsbehörde ohne Beanstandung genehmigt.
Dem Gemeinderat wurden die wesentlichen Bestandteile dieser Zweckvereinbarung bekannt gegeben. Es wurde angeregt, künftige Kostensteigerungen in Hinblick auf einzusparendes Potential (z.B. nicht mehr zeitgemäße Drucksachen) zu überprüfen.
Beschluss
Der Gemeinderat ist mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung einer Umlage für die von der Touristinformation Waging am See zu erbringenden gemeinschaftlichen, regionalen Marketingmaßnahmen einverstanden. Mit dem vorgelegten Entwurf der Zweckvereinbarung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2022 11:54 Uhr