Rupertistraße, Tittmoninger Str. und Stefan-Glonner-Str. - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - ÖLF auf Errichtung einer 30er-Zone mit Durchfahrtsverbot für LKW (Anliegerverkehr frei)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 9

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ÖLF vom 03.06.2021 vollinhaltlich bekannt gegeben. Anschließend wurde der antragstellenden Fraktion Gelegenheit gegeben, den Antrag wie folgt zu begründen:

  • Beschluss aus dem Jahr 2019 aufheben, da Fridolfing ein Verkehrsproblem hat
  • Schutz der Bevölkerung, generelles Tempo 30 verhindert Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen
  • Forderung nach weniger PKW- und LKW-Verkehr, mehr Elektromobilität und v.a. auch mehr Fußgänger und Fahrradfahrer in Fridolfing
  • Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Fridolfing


Bürgermeister Schild erläuterte anschließend, dass der Arbeitskreis Mobilität bereits an einem Mobilitätskonzept für Fridolfing arbeitet. Mittelfristig sieht er es als notwendig, Verkehre zu verringern und zu bündeln sowie das vorhandene Bewusstsein in der Bevölkerung zu verändern.

Zum Antrag der Fraktion führte Bürgermeister Schild aus, dass der damalige Beschluss darauf abzielte, mit baulichen Veränderungen eine Verringerung der Geschwindigkeit in der Rupertistraße zu erzielen. Nach Ansicht des Gemeinderates zeigen Engstellen und Rechts-vor-Links-Regelungen Wirkungen, nicht aber Schilder. Aus diesem Grund wollte man erst (lt. Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2019) die Entwicklung nach dem Umbau beobachten.

Zum beantragten Durchfahrtsverbot (mit Anlieger frei) verwies Bürgermeister Schild auf die Aussagen und einer schriftlichen Stellungnahme der Polizei. Das Schild „Anlieger frei“ sperrt so gut wie keinen LKW aus, da eigentlich alle ein Anliegen haben. Somit ist ein derartiges Durchfahrtsverbot (mit Anlieger frei) wirkungslos. 

Im Zuge der darauffolgenden ersten Diskussionsrunde wurden folgende Punkte angesprochen

  • Gerichtsurteile zum unzulässigen Ausweichen auf innerörtliche Strecken wohl vorhanden
  • Verkehr über B20 umlenken
  • Beschilderung an der B20 verbessern, z.B. durch Anbringung der Fimenlogos oder -namen
  • Erstellung eines Rechtsgutachtens bzw. Gesamtverkehrskonzeptes
  • Tempo-30-Zone auf der Stefan-Glonner-Straße und Tittmoninger Straße
  • Bepflasterung in der Stefan-Glonner-Straße ist zu laut
  • Ständiges Bremsen und Anfahren der LKW`s bei Rechts-vor-Links ist zu laut, gleiches gilt für Schwellen Lösungen
  • Tempo 30 Beschränkung, aber kein rechts vor links

Bürgermeister Schild schlug vor, am heutigen Tag die Beschlüsse so wie unten formuliert zu gliedern. Er war der Meinung, dass zuerst ein Mobilitätskonzept und die Prüfung des Sachverhaltes (z.B. Auswirkung auf andere Verkehrsbeziehungen) und deren rechtliche Umsetzbarkeit geprüft werden solle, bevor man konkrete Beschlüsse fasse. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, an dem Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019, nach der Sanierung der Rupertistraße keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen und die Entwicklung abzuwarten, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, im Bereich der Stefan-Glonner-Straße bzw. Tittmoninger Straße eine Tempo 30-Zone bzw. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Gemeinderat ist mit der Erstellung eines externen Mobilitätskonzeptes für das Gemeindegebiet unter Mithilfe der Polizei und sonstigen Fachstellen einverstanden.  Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat beauftragt entsprechende Angebote einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 11:54 Uhr