Aufstellung des Bebauungsplanes "Laufener Straße Südost" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5

Sachverhalt

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Gemeinderatsmitglied Franz Huber hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht mitgewirkt.
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b) BauGB wurde durch den Gemeinderat am 12.09.2019 beschlossen.
Der Satzungsentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 02.12.2019 lag in der Zeit vom 16.12.2019 bis zum 17.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 24/2019 vom 07.12.2019 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zusätzlich waren alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.

Beschluss

Gemäß den Einzelbeschlüssen sind geringfügige Plananpassungen erforderlich, die jedoch die Grundzüge der Planung nicht berühren.
Der Gemeinderat beschließt daher den Bebauungsplan „Laufener Straße Südost“ als Satzung.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:25 Uhr