Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Untergeisenfelden Süd" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1849/1, 1850 und 1862 der Gemarkung Fridolfing - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 15.02.2017 hat inkl. Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.2017 bis einschl. 05.05.2017 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 9/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.06.2017 bis 03.07.2017.

Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben/vorgebracht:
  • Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz
  • Landratsamt Traunstein – Naturschutz
  • Amt für ländliche Entwicklung
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Achengruppe
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1.        Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 26.06.2017

Das Schreiben (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich des Nebengebäudes wird auf die Beschlussfassung vom 19.01.2017 verwiesen. Eine Verschiebung nach Norden erscheint angesichts der zu erhaltenden und der zu pflanzenden Bäume und Sträucher nicht erforderlich.
Ein unveränderbarer Höhenbezugspunkt beim Altbau wird in der Satzung noch näher definiert.

2.        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.06.2017

Das Schreiben (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Angesichts von Lage und Größe der Bauflächen besteht vorliegend keine Notwendigkeit zum Ausschluss solcher Nutzungen. Eine weitere Veranlassung besteht somit nicht.

3.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Schr. vom 27.06.2017

Das Schreiben (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis, bei der Bepflanzung der Ausgleichsfläche zum bestehenden Grünland einen Abstand von 4 m einzuhalten sollte ebenso noch aufgenommen werden wie der Hinweis, keine Bäume erster Ordnung zu verwenden. Das Ausgleichskonzept sollte aber grundsätzlich unverändert bleiben.

4.        Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 26.06.2017

Das Schreiben (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Stellungnahme besteht keine weitere Veranlassung, da die notwendigen Hinweise im Satzungsentwurf bereits enthalten sind.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den Höhenbezugspunkt beim Altbau noch näher zu definieren, ansonsten aber keine Änderungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und keine Änderung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und die Hinweise aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der Stellungnahme keine Änderungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind geringfügige Anpassungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, die Entwürfe entsprechend anzupassen und sie in dieser Form als Satzung zu beschließen (Anlage 5). Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2017 09:41 Uhr