Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö 1.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird angeregt, eine Überbauung der Garagen Ga 1 auszuschließen, da es womöglich zu gestalterisch unbefriedigenden Lösungen kommen könnte. Bezüglich der seitl. Wandhöhe solle nochmals eine Überprüfung mittels Schemaschnitt erfolgen. Weiter sollten die Zufahrtsbreiten zu den Garagen Ga 1 reduziert werden und es werden zeichnerische Hinweise gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung
Für die Garagen ist gemäß Festsetzung eine max. seitl. Wandhöhe von 3,00 m bestimmt. Daher wird eine Überbauung der Garagen Ga 1 bereits aus diesen Gründen ausscheiden. Die Festsetzung B 4.4 wird entspr. angepasst. 
Für die Wandhöhe der Hauptgebäude 1 und 2 wird aufgrund der Geländesituation ein (reduziertes) Maß von 6,00 m vorgeschlagen. Die Zufahrtsbreiten zu den Garagen Ga 1 sollten auf das Mindestmaß verkleinert werden; dabei muss aber sichergestellt werden, dass die nötigen Sichtfelder frei bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass die Entwürfe gemäß den Vorschlägen der Verwaltung angepasst werden. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass die Sichtfelder freigehalten werden. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Straße wird gefordert, dass Zäune bzw. Einfriedungen generell einen Abstand von mind. 1,00 m zur Grundstücksgrenze der Salzachstraße einhalten müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 09:05 Uhr