Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ostmarkstraße Süd im Bereich der Grundstücke FlNrn. 153 u. a. der Gemarkung Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich im Juni 2017 mit einer Überplanung des Gebietes befasst und grundsätzlich das Einverständnis zum vorgeschlagenen Vorgehen gegeben.

In der Folge wurden von der Verwaltung
  • die notwendigen Gespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern geführt,
  • städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme und zur Erschließung entworfen und mit den Eigentümern abgestimmt,
  • eine Ingenieurvermessung (insb. auch der Bestandshöhen) veranlasst als Grundlage für den Planentwurf,
  • die Erstellung eines Planentwurfes durch das Planungsbüro Strasser, Traunstein, beauftragt und abgestimmt und
  • der Planentwurf wiederum mit den Eigentümern abgestimmt; lediglich bei FlNr. 148 wäre noch eine Drehung des HG gewünscht; ansonsten waren alle Eigentümer grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden.

Bei der Erstellung des Planentwurfes wurde darauf geachtet, dass die Vorgaben aus dem ISEK beachtet und ausreichend große Frei- und Durchgrünungsflächen vorgesehen werden. Die Erschließungsstraße ist mit einer Breite der öffentlichen Verkehrsfläche von 4,50 m eingeplant. Es wird vorgeschlagen, folgende Eckdaten in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen:
  • 2 Vollgeschosse zwingend, WH 6,70 m, DN 20° - 27°;
  • GRZ 0,3;
  • max. 4 WE/Grundstück;
  • Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig

Im Verlaufe der folgenden Diskussion wurden durch den Gemeinderat die Themen Anzahl der maximalen Wohneinheiten sowie Einzelhäuser oder Doppelhäuser kontrovers diskutiert.

Datenstand vom 27.09.2018 14:53 Uhr