Neuerlass der Satzung über die Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2019 dem Stadtrat den Neuerlass der Satzung über den Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz empfohlen. Hintergrund dieses Neuerlasses sind nachfolgende Änderungen bzw. Anpassungen in der Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“  (Löschgruppenfahrzeug LF 10/6):


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer Nutzungsdauer von
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Stadt Füssen von 10 %
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6
25 Jahren
7,26 EUR
(bisher 5,86 €)





Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrhaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für
bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6

119,74 EUR
(bisher 96,49 €)

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen erlässt die beiliegende Satzung über den Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen erlässt die beiliegende Satzung über den Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 26.11.2019 10:48 Uhr