Änderung und Ergänzung der Parkraumbewirtschaftung einschl. der Einführung des Handyparkens; Neuerlass der Verordnung über die Parkgebührenordnung der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.10.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in der Sitzung am 15. Oktober 2019 dem Stadtrat vorgeschlagen, die bestehenden Gebühren für die Parkraumbewirtschaftet (mit Ausnahme der Innenstadt) neu festzulegen bzw. anzupassen zugleich bestehende, bisher gebührenfreie Parkplätze der Gebührenpflicht zu unterstellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die neu der Gebührenpflicht unterworfenen Parkplätze mit neuen Parkautomaten mit Kartenzahlfunktion auszustatten sowie das Handyparken für Füssen einzuführen.

In der Anlage enthalten ist der Vorschlag zum Neuerlass der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen. Auf den entsprechenden Entwurf wird verwiesen.

Offen geblieben ist in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, ob und  wie  mit einer möglichen Parkzeitbeschränkung für die innenstadtnahen Parkflächen in der inneren Kemptener Straße, der Glückstraße, der Sonnenstraße, der Frühlingstraße, der Kirchstraße und der Rudolfstraße wird umgegangen, insbesondere ob dort ggf.  eine Parkzeitbeschränkung ähnlich wie in Teilen in der von-Freyberg-Straße angeordnet werden soll.

Ggf. könnte auch darüber nachgedacht werden, diese Zone in westlicher Richtung bis zur Herkommerstraße oder evtl. sogar bis zur Riebel-Brand-Straße/Hohenstaufenstraße auszuweiten. Die verschiedenen Varianten sind im beiliegenden Lageplan dargestellt.

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses wurde dazu aber das Problem der Anlieger bzw. der Verkehrsteilnehmer, die in der Innenstadt berufstätig sind und die dortigen Parkplätze dafür entsprechend nutzen.

Nicht sinnvoll erscheint die diskutierte Möglichkeit der Ausgabe von Anwohnerausweisen. Dazu weist nämlich die örtliche Straßenverkehrsbehörde zu recht auf folgende rechtliche Situation hin:

Mit Bewohnern der Kirchstraße wurde in der Vergangenheit eine Kurzparkregelung bereits diskutiert, da die Straße (Einbahnstraße) i.d.R. ab dem frühen Morgen südseitig durch Dauerparker belegt ist.

Kurzzeitparkplätze würden jedoch den (Parksuch-)Verkehr und ständigen Wechsel in der Straße erhöhen, aus diesem Grund verzichteten die Anwohner wohl bisher auf einen solchen, zunächst angedachten Antrag.

Die örtliche Verkehrsbehörde weist in diesem Zusammenhang und Anfragen zudem auf die Richtlinien zur Ausweisung von Bewohnerparkplätzen hin, da deren Anordnung nur zulässig sind, wo mangels privater Stellflächen und eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des Bereichs regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kfz zu finden.

Bisher gibt es in Füssen 3 Bewohnerparkbereiche:        
a) Bereich untere Altstadt mit Klosterstraße/Franziskanerplatz/Spital-/Floßergasse
b) „Kernstadt-Nord“ mit Bereich Karl-/Egerland-/Schlesierstraße
c) Schwangauer Straße

Eine Ausweitung auf ein Gebiet wie Kirch-/Glück-/Rudolfstraße entspräche nicht dem Ansinnen einer Bewohnerparkregelung und hätte aller Wahrscheinlichkeit weitere Bezugsfälle zur Folge, da sich die Verwaltung mit diesbzgl. Anfragen immer wieder konfrontiert sieht (innere Kemptener-/Luitpoldstraße u.a.).

Eine damit zwangsläufig verbundene Verlagerung in die ohnehin bereits stark beparkten Straßen westlich (Sonnen-/Rudolf-/Herkomer- o. Hohenstaufenstraße wurde ja in der Sitzung angesprochen.

Der Stadtrat wurde zu dieser Problematik über eine Anregung der Werbegemeinschaft „Wir in Füssen“ informiert, die sich gegen eine Parkzeitbeschränkung ausge sprochen hat, da dort viele in der Innenstadt Beschäftigte parken. Der Stadtrat hat von einer Änderung der derzeitigen Regelung in diesem Bereich bis auf Weiteres abgesehen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen mit der Wirksamkeit ab 1. Januar 2020. Der beiliegende Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen mit der Wirksamkeit ab 1. Januar 2020. Der beiliegende Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.11.2019 10:48 Uhr