Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entsprechend des Stadtrats-Beschlusses vom 26.02.2019 wurden zusammen mit der Kanzlei AssmannPeiffer (AP), München und dem Energiebeirat (ohne EWR) die Unterlagen für die Ausschreibung der Strombelieferung der Stadt, Stadtwerke und Forggenseeschifffahrt ab dem Jahr 2021 erarbeitet.
Dabei wurden bei einer Vorbesprechung am 23.05.2019 folgende Eckpunkte festgelegt:
- Laufzeit fünf Jahre, wobei jede Partei nach drei bzw. vier Jahren jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen kann
Entgegen der angedachten Variante, Netz und Lieferung getrennt auszuschreiben wird nach Beratung durch AP davon Abstand genommen, weil keine Preisvorteile zu erwarten sind
Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Abnahmestellen (Marktlokationen) mit Standardlastprofil (SLP) und Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Geliefert werden soll „Grünstrom“, d.h. zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom
Zuschlagskriterium ist allein der Preis, der für die ersten drei Jahre fixiert wird und sich für die Lieferjahre vier und fünf jeweils am Börsenpreis orientiert (Indexierung)
AP wird als Vergabestelle auftreten und die Plattform zur E-Vergabe betreuen
Bei diesem ersten Termin war auch noch das LRA Ostallgäu vertreten, um sich mit den kreiseigenen Liegenschaften in Füssen evtl. auch an der Ausschreibung zu beteiligen. Auf Grund der Lage in der österreichischen Netzzone ist es dem LRA nicht möglich, die Füssener Liegenschaften in die „normale“ Ausschreibung einzubeziehen. Die Kooperation scheiterte allerdings an der vom Kreistag vorgegebenen Neuanlagenquote (50% Neuanlagen, d.h. nicht älter als 6 Jahre), auf die die Stadt aus Preisgründen verzichtet.
Die von AP erstellten Vergabeunterlagen wurden anschließend bei einer weiteren Sitzung des Energiebeirats am 06.11.2019 final besprochen, dabei wurden u.a. folgende weitere Punkte geklärt:
- die Herkunftsnachweise des Ökostroms müssen von derselben Erzeugungseinheit stammen wie der gelieferte Strom (sog. physikalische Kopplung)
- da das erklärte Ziel der Stadtverwaltung die Reduzierung des Stromverbrauchs ist, wird liegenschaftsübergreifend keine Mengentoleranz nach oben vereinbart, lediglich nach unten wird eine Toleranz gegenüber der ausgeschriebenen Strommenge von 15 % vereinbart
- soweit eine weitere Verringerung der Jahresstrommenge aus Energieeinsparmaßnahmen resultiert wird auch bis zu -50 % der ausgeschriebenen Menge keine Ausgleichszahlung fällig
Die Verwaltung bedankt sich bei den Mitgliedern des Energiebeirats Herrn Bader, Herrn Dopfer und Herrn Eggensberger für die äußerst kompetente und kritische Mitarbeit und Begleitung des Vergabeprozesses.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat lehnt es ab, Tarife bei den Mitarbeitern mit zu berücksichtigen.
Der Stadtrat gibt die Ausschreibungsunterlagen zur Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom) in der vorgelegten Fassung frei.
Diskussionsverlauf
Ilona Deckwerth vermisst, dass in den Ausschreibungskriterien auch die Einhaltung von tarifgerechten Arbeitsbedingungen berücksichtigt wurden. Sie fordert, dies entsprechend zu ergänzen. Andreas Eggensberger erläutert die Diskussion darüber und warum diese nicht zum Inhalt gemacht wurden.
Beschluss 1
Dem Antrag von Ilona Deckwerth bezüglich der tarifkonformen Arbeitsbedingungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit a b g e l e h n t !
Beschluss 2
Der Stadtrat gibt die Ausschreibungsunterlagen zur Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom) in der vorgelegten Fassung frei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 09:56 Uhr