Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG);
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Gemeindewahlen 2020 und Festlegung des sog. "Erfrischungsgeldes"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beruft der Stadtrat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen (Bürgermeisterwahl und Stadtratswahl).
Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.
Um einen Anreiz für die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern im Wahl- und Briefwahlvorstand zu schaffen, hat der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 16.01.2018 beschlossen, künftig bei den allgemeinen Wahlen und Abstimmungen ein sog. Erfrischungsgeld von 25 € je Mitglied im Wahl- und Briefwahlvorstand zu gewähren. Auf eine Staffelung des Erfrischungsgeldes für die unterschiedlichen Funktionen (Vorsteher/in. stellv. Vorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in, Beisitzer) wurde verzichtet.
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der hohen Belastung durch die Ermittlung der Ergebnisse der Bürgermeister-, Landrats-, Stadtrats- und Kreistagswahl bei den Kommunalwahlen das Erfrischungsgeld auf 40 € aufzustocken (Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, Nr. 10.2 GLKrWBek).
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat beruft Herrn Ersten Bürgermeister Paul Iacob zum Wahlleiter und Herrn Verwaltungsfachwirt Markus Gmeiner zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020 (Bürgermeister- und Stadtratswahl).
- Aufgrund der hohen Belastung bei den Kommunalwahlen 2020 wird das Erfrischungsgeld auf 40 € je Mitglied im Wahl- und Briefwahlvorstand festgelegt. Bei allen anderen allgemeinen Wahlen und Abstimmungen und auch evtl. Bürgermeister- und/oder Landratsstichwahlen verbleibt es beim Erfrischungsgeld von 25 €.
Diskussionsverlauf
Christine Fröhlich plädiert dafür, als Wahlleiter nur Personen aus der Verwaltung zu bestimmen, z.B. Herr Gmeiner und Herr Rösel.
Beschluss 1
Der Stadtrat beruft Herrn Ersten Bürgermeister Paul Iacob zum Wahlleiter und Herrn Verwaltungsfachwirt Markus Gmeiner zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020 (Bürgermeister- und Stadtratswahl).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9
Beschluss 2
Aufgrund der hohen Belastung bei den Kommunalwahlen 2020 wird das Erfrischungsgeld auf 40 € je Mitglied im Wahl- und Briefwahlvorstand festgelegt. Bei allen anderen allgemeinen Wahlen und Abstimmungen und auch evtl. Bürgermeister- und/oder Landratsstichwahlen verbleibt es beim Erfrischungsgeld von 25 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 02.10.2024 09:56 Uhr