Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des städtischen Wappens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei der Verwaltung gehen immer wieder mal Anfragen auf Verwendung des städtischen Wappens ein. Viel öfter ist festzustellen, dass das städtische Wappen verwendet wird, ohne dass hierfür angefragt worden ist, geschweige denn, dass eine Genehmigung vorläge.

Das Wappen als gemeindliches Hoheitszeichen darf von Dritten nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt verwendet werden.

Um hier künftig eine möglichst einheitliche Handhabe zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die Verwendung des städtischen Wappens mit der beiliegenden Richtlinie zu regeln. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss möge diese Richtlinie vorberaten und sodann dem Stadtrat eine entsprechende Empfehlung dazu geben.

Beschluss 1

Der Antrag auf Erhöhung der im Entwurf der Richtlinie vorgesehenen Gebühr in Höhe von pauschal 20,00 € auf 30,00 € wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Beschluss 2

Dem Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des städtischen Wappens wird grundsätzlich zugestimmt. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Richtlinien (ggf. unter Maßgabe folgender Änderungen):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2024 14:05 Uhr