2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung; Vorberatung der Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2013 hat sich der Bayer. Kommunale Prüfungsverband unter anderem auch mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Füssen beschäftigt. Thema war die Regelung in § 5 Abs. 2 EBS, die folgende Bestimmung enthält: „Soweit Erschließungsanlagen i. S. des § 2 Abs. 1 Sackgassen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur zweifachen Gesamtbreite der Sackgasse beitragsfähig.“

Der BKPV hat dazu empfohlen, diese Bestimmung dahingehend zu ändern, dass die gesamten Kosten von erforderlichen Wendehämmern zum beitragsfähigen Aufwand zählen, da die Praxis zeigt, dass in Baugebieten regelmäßig Wendehämmer erforderlich sind, die das Doppelte der Breite der zugehörigen Sackgasse überschreiten. Die derzeitige Regelung, so der BKPV weiter, erscheint im Hinblick auf § 127 Abs. 1 BauGB problematisch. Hier wird die Stadt über die Eigenbeteiligung (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB) und die Ausschlusstatbestände des § 128 Abs. 3 BauGB hinaus mit einem Aufwand belastet. Gelangt die Stadt im Rahmen ihres Planungsermessens zu dem Ergebnis, dass die Ausführung von Erschließungsmaßnahmen für die Nutzung der erschlossenen Grundstücke erforderlich ist (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB), ist dies beitragsfähiger Aufwand.

Der Empfehlung des BKPV wird am einfachsten dadurch Rechnung getragen, dass die bisherige Regelung in der Änderungssatzung ersatzlos gestrichen wird.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Erschließungsbeitragssatzung entsprechend dem Bericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus den Jahren 2010 – 2013 entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf zu ändern.

Datenstand vom 02.08.2019 20:11 Uhr