Änderung und Ergänzung der städtischen Parkraumbewirtschaftung; Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze, Einführung der Funktion der Kartenzahlung und des sog. Handyparkens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf der Grundlage der Parkgebührenordnung erhebt die Stadt Füssen für die darin aufgeführten Parkplätze Parkgebühren. Die Verwaltung schlägt nun vor, diese Parkgebühren zum einen in der Höhe entsprechend anzupassen und wirtschaftlich zu optimieren. Zum anderen wird auch empfohlen, die Gebührenpflicht von Parkplätzen auszuweiten. Wichtig ist und bleibt für die Verwaltung, dass die Innenstadtparkplätze tariflich unverändert bleiben, wenngleich man dem Ziel der „Verkehrsentlastung“ der Innenstadt am ehesten gerecht werden würde, wenn die Parktarife von außen nach innen „verteuert“ würden und sich dort eher an den Tarifstrukturen der Parkhäuser orientieren würden.


Schließlich empfiehlt die Verwaltung dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss die Einführung des sog. „Digitalen Parkens“ bzw. des Handyparkens. Viele vergleichbare Städte wie Füssen haben dieses System bereits seit Jahren eingeführt. Die Resonanz dort ist überwiegend positiv.


  1. NEUFESTSETZUNG DER PARKGEBÜHREN


Bezüglich der neuen Parkplatzgebühren wird folgende Regelung vorgeschlagen:


    1. Bestehende, gebührenpflichtige Parkplätze


    1. Alatsee

Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesgebühr =        4,00 €

Bestand: Aktuell 2 Parkautomaten, Typ Stelio


2.1.  Hopfen am See


Großer Parkplatz beim Campingplatz:
Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 18:00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesgebühr=        4,00 €

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio

bei Gebührenumstellung wird ein zusätzlicher Parkautomat notwendig!


2.2. Parkplatz entlang der Uferstraße:
Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €
bis zu 3 Stunden =        3,00 €
jede weitere Stunde je        1,00 € zusätzlich

Bestand: Aktuell 8 Parkautomaten, Typ Stelio


3.Füssen

3.1. Bootshafen in Füssen
Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 22:00 Uhr
1 Stunde =        1,00 €
2 Stunden =        2,00 €
3 Stunden =        3,00 €
Tagesgebühr =        4,00 €

Busse        10,00 €

Bestand: Aktuell 3 Parkautomaten, Typ Steli


3.2. Innenstadt
Gebührenpflicht Mo bis Fr von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Sa von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
0,5 Stunden =        kostenfrei/ Semmeltaste
bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €
Höchstparkdauer 2 Stunden

Bestand: Aktuell 12 Parkautomaten, Typ Stelio


3.3. Fenebergparkplatz
Gebührenpflicht von 08:00 bis 19:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €

Höchstparkdauer 2 Stunden
Erstattung bei Einkauf Feneberg: bis zu 1,00 €

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio

Keine Änderung, da Gebühren gleich bleiben!

3.4. Schwangauer Straße
Gebührenpflicht von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €
Höchstparkdauer 2 Stunden

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio

Keine Änderung, da Gebühren gleich bleiben!


4. Bad Faulenbach

Gebührenpflicht von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €
bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio


5. NEUE GEBÜHRENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE MIT PARKSCHEINAUTOMAT


5.1. Bad Faulenbach (parkplatz Gipsbruchweiher)
Gebührenpflicht von 09:00 bis 18:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €
bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

künftig 2 zusätzliche Parkautomaten notwendig!


5.2. Weißensee (Strandbad/Kiosk)

Gebührenpflicht von 09:00 bis 18:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

künftig 2 zusätzliche Parkautomaten notwendig!


5.3. Parkplatz vilser in Hopfen am See 

Gebührenpflicht von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

BUSSE        10,00 €

künftig 1 zusätzlicher Parkautomat notwendig!

       

5.4. Parkplatz Walderlebniszentrum

Es gibt Überlegungen, den Parkplatz wieder in städtische „Obhut“ zurückzunehmen und diesen selbst als öffentlichen Parkraum zu bewirtschaften. Die Höhe der Parkgebühren dort sollte sich dann an den oben genannten Parkgebühren orientieren. Da die Zweckbindung bezüglich der gewährten Zuwendungen erst zum 31. März 2020 endet, ist eine solche Regelung erst ab 1. April 2020 möglich.

künftig 3 zusätzliche Parkautomaten notwendig!


5.5. Parkplatz östlich vom Wiesbauer

Auch hier wäre zu überlegen, ob dort eine Gebührenpflicht eingeführt werden sollte. Wenn ja, dann nach Möglichkeit im Rahmen der oben genannten Gebührenvorschläge (s. hierzu auch anhängendes Beschwerdeschreiben eines Füssener Bürgers vom 25.08.2019):


Gebührenfrei, Zufahrtsregelung, Übernachtungsverbot

künftig 1 zusätzlicher Parkautomat notwendig!


5.6. Parkplatz östlich des Weißensees an der saloberstraße

Dieser Großparkplatz ist bisher gebührenfrei. Ggf. wäre zu überlegen, diesen ebenfalls gebührenpflichtig zu machen. Dabei sollte aber bedacht werden, dass dann in Zeiten starken Ansturms die Verkehrsteilnehmer, die entlang der Zufahrtsstraße parken, gebührenfrei davonkämen, was den ein oder anderen dazu verleiten kann, schon alleine deswegen dort zu parken.


Wenn trotzdem eine Gebührenpflicht geplant ist, sollte sich diese an den vorstehend genannten Gebühren orientieren.


ab 3 Stunden        3,00 € Tagespauschale

künftig 1 zusätzlicher Parkautomat notwendig!


5.7. Parkplatz Festplatz Füssen


Dieser Parkplatz steht außerhalb von Veranstaltungen kostenfrei zur Verfügung. Vor allem an Wochenenden wird dieser auch von Lkw’s gerne und rege genutzt. Hier sollte darüber beraten werden, ob das so beibehalten werden soll.


Weitere Vorschläge und Anregungen


Umrüstung bzw. Ausstattung der Parkplätze mit der Möglichkeit der Kartenzahlung


Es wird vorgeschlagen, alle neu anzuschaffenden Parkscheinautomaten künftig mit der Funktion der Kreditkartenzahlung auszustatten. Insgesamt betrifft dies entsprechend dem Vorschlag 11 Automaten, von denen die 3 betroffenen am Walderlebniszentrum erst im Laufe des Jahres hinzukommen würden. Pro Automat fallen hierfür rund 5.400 € an Kosten an, womit sich vorläufig Kosten in Höhe von ca. 59.400 € ergeben.


Zu den bestehenden wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen, diese nicht auf die Kartenzahlfunktion umzurüsten. Aufgrund des Alters der Automaten wäre eine Umrüstung dort nicht mehr möglich; stattdessen müssten diese 29 Automaten durch neue ersetzt werden. Angesichts der Funktionstüchtigkeit, der noch vorhandenen Ersatzteile wird empfohlen, davon abzusehen.


Von den bestehenden 29 Automaten muss bei 27 Automaten eine Tarifänderung vorgenommen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8.350 € einmalig.


Abgeraten wird aus wirtschaftlichen Gründen auch davon, die Parkautomaten mit einer Wechselgeldfunktion auszustatten. Ein solcher Automat würde rund 8.000 € kosten, was bei 29 Automaten 232.000 € bedeuten würde.


Parkzeitbeschränkung für innenstadtnahe Parkflächen


Für die innenstadtnahen Parkflächen in der inneren Kemptener Straße, der Glückstraße, der Sonnenstraße, der Frühlingstraße, der Kirchstraße und der Rudolfstraße wird angeregt,  eine Parkzeitbeschränkung ähnlich wie in Teilen in der von-Freyberg-Straße anzuordnen (künftig dann für den Bereich von der Innenstadt bis zur Sonnenstraße).


Ggf. sollte auch darüber nachgedacht werden, diese Zone in westlicher Richtung bis zur Herkommerstraße oder evtl. sogar bis zur Riebel-Brand-Straße/Hohenstaufenstraße auszuweiten.


Kosten- und Einnahmesituation gesamt


Die Höhe der jährlichen Parkgebühren betrug im Jahre 2018 aus den derzeit vorhandenen Parkscheinautomaten knapp 540.000 €. Die anfallenden städtischen Personalkosten sind darin noch nicht berücksichtigt. Im nachfolgenden Diagramm ist die Entwicklung der Parkgebühren in den letzten 5 Jahren ersichtlich.


Durch die Tarifänderung werden sich die Einnahmen bei in etwa gleichbleibendem Parkverhalten auf jährlich rund 800.000 € erhöhen (d.h. + 250.000 €).


Parken für Bürgerinnen und Bürger


Bei den Festsetzungen der gebührenpflichtigen Parkzeiten sollte jeweils berücksichtigt werden, dass Besucher dort vor allem morgens und abends bei kurzen Aufenthalten (z.B. zum Schwimmen, Joggen, Gassigang usw.) diese Benutzung kostenfrei in Anspruch nehmen können.


Hingewiesen wird darauf, dass es kommunal- und verfassungsrechtlich nicht zulässig wäre, Einheimische bei der Parkgebührenregelung anders, vor allem günstiger zu stellen als Gäste und Auswärtige.


Rechtliche Rahmenbedingungen / Parkgebührenordnung / Marketing


Nach § 10 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl S. 184) können die Unteren Straßenverkehrsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung der Höchstsätze Gebührenordnungen für das Parken nach § 6a Abs. 6 und 7 StVG erlassen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen (§ 10 Satz 2 ZustV).


Wenn der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss diesem Vorschlag zur neuen Parkgebührenregelung folgt, wäre geplant, in einer der nächsten Sitzungen dem Stadtrat die entsprechende Änderung der städtischen Parkgebührenordnung als Grundlage für die Gebührenerhebung vorzulegen. Diese wird dann bis dahin entsprechend des Empfehlungsbeschlusses vorbereitet.


HANDYPARKEN


Die Möglichkeit des Handyparkens soll nach dem Willen der Verwaltung ab 1. Januar 2020 angeboten werden. Dazu wurden seit dem vergangenen Jahr mehrere Gespräche mit verschiedenen Anbietern geführt. Zwei davon haben sich entweder im Stadtrat oder im Verkehrsausschuss vorgestellt. Der Verkehrsausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 19. März 2019 die Verwaltung beauftragt, die verschiedenen Anbieter zu prüfen.


Insgesamt haben sich folgende Anbieter bei der Stadt Füssen vorgestellt:


  • Firma Parkster GmbH
  • Firma Yellobrick bei Flowbird (dem Hersteller und Lieferanten unserer Parkautomaten)
  • Firma ParkNow GmbH (mit dieser Firma besteht beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland ein Rahmenvertrag für deren Mitgliedskommunen)
  • Firma SmartParking e.V. (dort sind 6 Anbieter unter deren Plattform beteiligt)
  • Firma Sunhill Technologies


Letztlich bieten die Anbieter im Wesentlichen dieselben Serviceleistungen an. Unterschiede bestehen allenfalls bezüglich des Tarifes. Mit Ausnahme von Parkster GmbH haben alle angeboten, dass die Einführung für die Stadt kostenfrei ist. Stattdessen werden die Kosten auf die künftige Nutzer über die Handyparkgebühren refinanziert.


Parkster GmbH bietet das System, dass die Nutzung für die Kunden kostenfrei ist. Stattdessen übernimmt hier die Stadt bzw. die Kommune die Kosten. Dieses Modell wäre aber auch bei den anderen Anbietern auf Wunsch möglich.


Die Transaktionsgebühren schwanken zwischen 0,15 € und 0,25 € pro Parkvorgang und sind abhängig davon, ob es sich um registrierter bzw. nicht registrierte Nutzer handelt. Insgesamt werden drei Verfahren zur Bezahlung der Parkgebühren angeboten:


  • Mobiles Parken per SMS
  • Mobiles Parken per ANRUF
  • Mobiles Parken per APP


Datenschutz- und datensicherheitsrelevante Belange nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Telemediengesetz werden jeweils gewährleistet.


Die Überwachung des Handyparkens durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kann durch entsprechende Kontroll-Smartphones mit Kontroll-Apps erfolgen.


Marketingmaßnahmen wie Aufkleber, Plakate usw. werden von den jeweiligen Anbietern in Absprache mit der Stadt gestaltet und gestellt.


Die Anbieter gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren rund 10 % der Parkvorgänge über das Handyparken bezahlt werden. In den ersten Jahren wird mit 3 – 5 %, später dann mit 10 % und mehr kalkuliert.


Vorteile des Handyparkens für die Kunden:


  • Bargeldlose Begleichung der Parkgebühren – Rechnung z.B. am Monatsende bzw. Abbuchung
  • Bestätigungs-SMS / Erinnerungs-SMS bei Ablauf der Parkzeit
  • Verlängerung der Parkzeit innerhalb der Höchstparkdauer jederzeit möglich
  • Minutengenaue Abrechnung


Vorteile des Handyparkens für die Stadt:

  • Prognostizierte höhere Parkeinnahmen
  • Imagegewinn durch modernen, innovativen Service
  • Parkzonen grenzenlos erweiterbar
  • Aufwand für das Automatenleeren wird reduziert


Einheitliches System des Handyparkens wünschenswert


Wünschenswert wäre es für die Verwaltung, dass bezüglich des künftigen Handyparkens in der näheren Umgebung ein einheitliches System angeboten werden könnte. Damit könnten den Nutzern unterschiedliche Apps von unterschiedlichen Anbietern mit den verschiedenen Preisstrukturen erspart werden. Da aber so manche Kommunen hier schon einige Jahre aktiv sind, wird dies schwierig werden. Ggf. könnte noch versucht werden, wenigstens im südlichen Allgäu ein einheitliches System des Handyparkens einzuführen. Ggfs. Könnte es auch auf den ganzen Landkreis des Ostallgäus ausgedehnt werden.


In den letzten Jahren haben folgende größeren Kommunen im Allgäu das Handyparken als zusätzlichen Service eingeführt:


Kaufbeuren: EasyPark

Leutkirch: EasyPark

Kempten: PayByPhone

Sonthofen: Yellowbrick/Flowbird


Im Bereich des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (Oberbayern) ist aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ParkNow stark vertreten.


Ggf. könnte parallel versucht werden, dieses Thema über den Zweckverband Allgäuer Land bzw. den Landkreis ein wenig zu „befeuern“.

Beschluss 1

1.Parkgebühren

Der Neufestsetzung der Parkgebühren zum 1. Januar 2020 wie vorstehend vorgetragen und Beschlossen wird zugestimmt. Für den Parkplatz beim Campingplatz in Hopfen am See ist ein zusätzlicher zweiter Parkscheinautomat anzuschaffen.

Ebenfalls zum 1. Januar 2020 zugestimmt wird der Einführung der Gebührenpflicht auf nachfolgenden Parkplätzen mit Parkscheinautomat:

  • Bad Faulenbach (Parkplatz Gipsbruchweiher),
  • Weißensee (Strandbad/Kiosk),
  • Parkplatz Vilser in Hopfen am See,
  • Parkplatz östlich des Weißensees an der Saloberstraße.

  • Einer Bewirtschaftung des (dann gebührenpflichtigen) öffentlichen Parkplatzes am Walderlebniszentrum ab 1. April 2020 durch die Stadt Füssen wird ebenfalls zugestimmt.

Der Anschaffung aller dafür erforderlichen neuen Parkscheinautomaten über die Firma Flowbird (vorher Parkeon) wird zugestimmt. Sämtliche neuen Parkscheinautomaten werden künftig mit der Funktion der Kreditkartenzahlung ausgestattet; die jetzt schon bestehenden und weiter verwendeten Parkscheinautomaten werden aus Kostengründen nicht auf Kreditkartenzahlung nachgerüstet. Auf die Wechselgeldfunktion wird bei allen Automaten aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung bzw. den Neuerlass der städtischen Parkgebührenordnung zur endgültigen Beschlussfassung für den Stadtrat vorzubereiten.


2.Parkzeitbeschränkung für innenstadtnahe Parkflächen:


Für die innenstadtnahen Parkflächen in der inneren Kemptener Straße, der Glückstraße, der Sonnenstraße, der Frühlingstraße, der Kirchstraße und  der Rudolfstraße wird zum 1. Januar 2020 eine Parkzeitbeschränkung mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden angeordnet.


Des Weiteren wird dem Stadtrat empfohlen, die Parkgebühren wie oben beraten festzulegen und über die genannten Straßenzüge in der nächsten Sitzung zu beraten.

Beschluss 2

.Digitales Parken / Handyparken:

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Bemühungen, alternative Formen der Entrichtung der Parkgebühren, insbesondere das sog. „Handyparken“ auch in Füssen einzuführen. Dabei ist es der Verwaltung ein Anliegen, mit der Einführung dieses Systems nicht den künftigen Nutzern versteckte zusätzliche Gebühren aufzuerlegen.  Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Unternehmen Parkster zunächst testweise einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren über die Einführung des für die Nutzer und in der genannten Zeit auch für die Kommune gebührenfreien Handyparkens in Füssen ab 1. Januar 2020 abzuschließen.

Rechtzeitig vor Ablauf dieser Testphase ist dem Stadtrat ein Bericht über die Erfahrungen dieses Systems vorzulegen, bevor dann die Entscheidung für die weiteren Jahre erfolgt.

Datenstand vom 15.11.2019 09:28 Uhr