Sportförderung; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Nach Ziffer III und V der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen vom 29.06.2011 können Zuschüsse wie folgt gewährt werden:

1. Übungsleiterzuschüsse (Ziffer III.1)
2. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder (Ziffer III.2)
3. Sonderförderung für Wettkämpfe (Ziffer III.3)
4. Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten (Ziffer III.4)
5. Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen (Ziffer V)

Die entsprechenden Haushaltsmittel hierfür wurden im Haushaltsplan auf der HHStelle 5500.7093 mit 33.800 € zur Verfügung gestellt, die allesamt noch zur Verfügung stehen.

  1. Übungsleiterzuschüsse

  1. Nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen Füssener Sport- und Schützenvereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe des Staatszuschusses und eine Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 30 v.H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Berechnung der Grundförderung je Jugendlicher:
30 v.H. aus 33.800,00 € = 10.140,00 € : 2.050 Jugendliche  = 4,95 € je Jugendlicher

Folgende Sport- und Schützenvereine haben entsprechend Zuschüsse nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien beantragt:

Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,95 € je Jgdl.
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss
in EUR
Zuschüsse nach III.1 und 2 SportFöR in EUR
EV Füssen
203
1.004,85
-
1.004,85
TSG Füssen
328
1.623,60
2.768,92
4.392,52
DAV Sektion Füssen
621
3.073,95
3.517,99
6.591,94
FC Füssen
222
1.098,90
2.977,43
4.076,33
Reha-Sportverein Füssen
-
-
632,20
632,20
TTC Füssen
105
519,75
1.191,03
1.710,78
Füssener Royal Bavarians
35
173,25
801,27
974,52
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
11
54,45
587,25
641,70
Segelclub Füssen-Forggensee
57
282,15
705,86
988,01
Luftsportverein Füssen
10
49,50
457,04
506,54
Reit- und Fahrverein Füssen
21
103,95
901,90
1.005,85
Ski-Club Füssen
80
396,00
-
396,00
Schützengesellschaft Weißensee
13
64,35
-
64,35
Curling Club Füssen
70
346,50
708,47
1.054,97
TC Hopfen am See
6
29,70
-
29,70
Kgl. priv. Feuerschützen-Gesellschaft Füssen
26
128,70
748,20
876,90
SV Weißensee
231
1.143,45
-
1.143,45
Schachclub Füssen 2017
11
54,45
219,24
273,69

Summe

2.050

10.147,50

16.216,80

26.364,30

Von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 33.800,00 € verbleibt abzüglich der Grundförderung für Jugendliche und der Übungsleiterzuschüsse noch ein Restbetrag für sonstige Zuschüsse in Höhe von 7.435,70 €.

       Zu den sonstigen Zuschüssen:

  1. Folgende Sportvereine haben Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten und Sonderförderungen für Wettkämpfe (Wettkampfkosten) beantragt (Ziffer III.3 und 4 der Sportförderungsrichtlinien):

Verein
Wettkampfkosten/
Kosten Anmietung
Sportstätten
in EUR
Beantragter
Zuschuss
in EUR
EV Füssen
Wettkampfkosten Nachwuchs: 249.400,00
Anmietung von Sportstätten: 23.600,00
Insgesamt: 273.000,00
20.000,00

20.000,00
TSG Füssen

Wettkampfkosten: 7.434,12
Anmietung von Sportstätten: 2.980,20
Insgesamt: 10.414,32

FC Füssen
Anmietung von Sportstätten: 581,40

Reha-Sportverein Füssen
Anmietung von Sportstätten: 2.795,58

Füssener Royal Bavarians
Wettkampfkosten: 3.670,70
Anmietung von Sportstätten: 1.116,80
Insgesamt: 4.787,50


Füssen-Schwangauer Karate Dojo
Wettkampfkosten: 421,00
Anmietung von Sportstätten: 1.244,00
Insgesamt: 1.665,00

600,00
600,00
Ski-Club Füssen
Wettkampfkosten: 500,00


  1. Nach Ziffer V der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Vereinen zur Neuerrichtung, Erweiterung, Verbesserung und Wiederherstellung von Dauersportanlagen und Vereinsheimen Zuschüsse. Die mit diesen Mitteln geförderten Sportanlagen müssen neben dem Vereinssport grundsätzlich auch dem Schul-, Breiten- und Freizeitsport zugänglich sein. Voraussetzung für die Bezuschussung durch die Stadt Füssen ist eine angemessene Eigenleistung des Vereines. Der Verein hat mit dem Antrag auf Gewährung eines Baukostenzuschusses Baupläne, Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne bei der Stadt Füssen einzureichen.

Folgende Sportvereine haben einen Zuschuss nach Ziffer V der Sportförderungsrichtlinien beantragt:



Verein
Beschreibung der Maßnahme
Gesamtkosten
in EUR
FC Füssen
Instandhaltungskosten der Anlagen und Maschinen

13.558,69
SV Weißensee
Neue Flutlichtanlage am Fußballplatz
4.002,07
Füssener Royal Bavarians
Tiefbaukosten neuer Baseballplatz (Wasser, Abwasser, Kabelgräben und Leerrohre)
Ca. 78.000,00
Allgäuer Ski-Verband
Instandsetzung und Sanierung der beiden Skisprungschanzen in Bad Faulenbach für die Trainingsgemeinschaft Ostallgäu (unter Leitung des ASV) –
Im Einzelnen: Erneuerung und/oder Austausch von defekten Anlagen- und Bestandteilen der Elektrik (v.a. Stromleitungen und Beleuchtung) sowie der Bewässerung (v.a. Pumpen und Ventile, Dichtungen etc.).
Da es in den vergangenen Jahren zu einem Instandhaltungsrückstau gekommen ist, sind diese Sanierungsarbeiten nun größtenteils gesammelt nötig geworden; diese dienen zur Absicherung des Trainingsbetriebes, um auch zukünftig noch weitere Kinder für das Skispringen begeistern zu können.
17.779,19
TC Hopfen am See
Instandsetzung der 4 Tennisplätze
3.174,25

Die Verwaltung schlägt vor, bei der Gewährung von sonstigen Zuschüssen nach Ziffer III.3, III.4 und V der Sportförderungsrichtlinien in Höhe von insgesamt 7.435,70 € in gleicher Höhe die Vereine zu berücksichtigen, die einen Antrag gestellt haben mit nachgewiesenen Gesamtkosten ab 10.000,- €. Zur Sicherstellung des Schanzenbetriebes in Bad Faulenbach soll darüber hinaus auch der Allgäuer Ski-Verband (ASV) mit dem gleichen Betrag berücksichtigt werden.

Im Einzelnen:

Verein
Gesamtkosten III.3, III.4 und V
SportFöR
in EUR
EV Füssen
273.000,00
Füssener Royal Bavarians
82.787,50
Allgäuer Ski-Verband
17.779,19
FC Füssen
14.140,09
TSG Füssen
10.414,32

Vorschlag sonstige Zuschüsse:

Verein
Sonstiger Zuschuss
In EUR
EV Füssen
1.487,14
Füssener Royal Bavarians
1.487,14
Allgäuer Ski-Verband
1.487,14
FC Füssen
1.487,14
TSG Füssen
1.487,14
Summe
7.435,70

Es werden somit Gesamtzuschüsse wie folgt verteilt (s. auch Nr. 1 bis 3 obiger Aufstellung):

Verein

Jugend-liche
0-17 Jahre

Grundförderung
in EUR
(30/100)
= 4,95 € je Jgdl
ÜL-Zuschuss
=Staats-
zuschuss
 in EUR
Sonstige Zuschüsse
 in EUR

Zuschüsse gesamt
 in EUR
EV Füssen
203
1.004,85
-
1.487,14
2.491,99
TSG Füssen
328
1.623,60
2.768,92
1.487,14
5.879,66
DAV Sektion Füssen
621
3.073,95
3.517,99
-
6.591,94
FC Füssen
222
1.098,90
2.977,43
1.487,14
5.563,47
Reha-Sportverein Füssen
-
-
632,20
-
632,20
TTC Füssen
105
519,75
1.191,03
-
1.710,78
Füssener Royal Bavarians
35
173,25
801,27
1.487,14
2.461,66
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
11
54,45
587,25
-
641,70
Segelclub Füssen-Forggensee
57
282,15
705,86
-
988,01
Luftsportverein Füssen
10
49,50
457,04
-
506,54
Reit- und Fahrverein Füssen
21
103,95
901,90
-
1.005,85
Ski-Club Füssen
80
396,00
-
-
396,00
Schützengesellschaft Weißensee
13
64,35
-
-
64,35
Curling Club Füssen
70
346,50
708,47
-
1.054,97
Allgäuer Ski-Verband
-
-
-
1.487,14
1.487,14
TC Hopfen am See
6
29,70
-
-
29,70
Kgl. priv. Feuerschützen-Gesellschaft Füssen
26
128,70
748,20
-
876,90
SV Weißensee
231
1.143,45
-
-
1.143,45
Schachclub Füssen 2017
11
54,45
219,24
-
273,69

Summe

2.050

10.147,50

16.216,80

7.435,70

33.800,00

Beschluss

Der Ausschuss beschließt nach weiterer kurzer Beratung, für das Jahr 2019 Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine sowie den Allgäuer Ski-Verband (ASV) in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 33.800,- € zu gewähren.

Datenstand vom 20.12.2019 07:58 Uhr