Planungen für die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Entsprechend dem Auftrag der Museumssatzung von 2002 benötigt das Museum der Stadt Füssen ein sachgerechtes Museumsdepot für die sichere und dauerhafte Aufbewahrung des kulturellen Erbes des Füssener Landes. Ein früherer Plan, ein solches Depot in einer Tiefgarage in der Stadtmitte einzurichten, hat sich aus Feuchtigkeitsgründen als undurchführbar erwiesen.

Das Museum sammelt kulturgeschichtliche Zeugnisse, die aus dem Füssener Land stammen oder in einem direkten Bezug zu ihm stehen. Jährlich kommen dabei mehrere Saiteninstrumente, Gemälde und Graphiken, aber auch historische Alltagsgegenstände neu dazu. Die über das Rathausgebäude verteilten Depots mit ihren klimatisch schwankenden und nicht zeitgemäßen Aufbewahrungsbedingungen können aufgrund Platzmangels aus fachlicher Sicht keine weiteren Gegenstände aufnehmen.

Bei einer kommenden Aktualisierung und zeitgemäßen Gestaltung der Dauerausstellung wird zudem die sachgerechte Einlagerung zahlreicher Objekte dringend nötig.

Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (Dr. Wießmann/Hr. Sangestan M.A.) weist nach einer Begehung im Mai 2019 „mit Nachdruck“ daraufhin, „dass die aktuelle Art der Aufbewahrung bei weitem nicht den Standards in Museen entspricht.“ Dies sei der „viel zu geringen zur Verfügung stehenden Fläche“ geschuldet. „Zudem bieten die Depoträume keinen angemessenen baulichen Ertüchtigungsstand, der einer konservatorisch fachgerechten Depotsituation für Museen entspricht.“

Empfehlung der Landesstelle
Die Landesstelle empfiehlt „dringend, die städtische Sammlung in nicht öffentlichen Räumen (Depot) auf einen Raum, respektive zusammenhängende Raumfolgen mit entsprechender Ausstattung zu konzentrieren, die mit Unterstützung von Klimatechnik die allgemeingültigen konservatorischen Bedingungen für Aufbewahrung und Bewahrung von Kulturgütern gewährleisten.“

Förderung
Für die Planung des Depots, die Planung und Ausführung der Ausstattung sowie die Planung der Klimatechnik für das Depot kann gemäß der Richtlinien der Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Förderung in Aussicht gestellt werden.

Zur Umsetzung bzw. baulichen Ausführung des Depots sollten weitere Zuschüsse der einschlägigen Fördergeber beantragt werden. In erster Linie kommen hierfür staatliche Mittel des Kulturfonds Bayern und der Bayerischen Landesstiftung.

Raumbedarf
Das sachgerechte, klimastabilisierte Depot soll u.a. für folgende besonders empfindliche Gegenstandsgruppen ausgelegt sein: Saiteninstrumente (100 Objekte plus Zuwachs), Gemälde (600 Objekte plus Zuwachs), Graphiken (10 Grafikschränke plus Zuwachs), Fotografien, Skulpturen, Textilien und Metallobjekte. Das Depot ist außerdem mit einem Arbeitsraum, einem Werkstattraum sowie einen Quarantäneraum auszustatten. Zur kompakten materialschonenden Lagerung werden neben einer Gemäldezuganlage beispielsweise Grafikschränke, pulverbeschichtete Stahlregale und Glastürschränke zum Einsatz kommen.

Zurzeit werden die historischen Gegenstände im Rathaus auf beengtem Raum in folgenden, weit voneinander entfernten Räumen und Geschossen gelagert:



1. Kleiner Kuhstall (aus konservatorischer Sicht ungeeignet)
40,46 m2
2. Vorraum Klosterarchiv (wegen staubdurchlässiger hist. Holzdecke ungeeignet)
30,38 m2
3. Sog. Rings-Depot mit zwei weiteren Zimmern im Zwischengeschoss (konservatorisch instabil)
60,61 m2
Dazu kommt noch ein Lagerraum in der Spitalgasse 8:
4. Modelleisenbahndepot Spitalgasse 8, 1. OG (Zimmerklima)
52,92 m2
Insgesamt
184,37 m2

Benötigt werden in der Endausbauphase rund 500 m² Depotfläche inkl. Arbeitsräume.

Bauliche Lösungsmöglichkeiten

Im Rathausgebäude stehen keine geeigneten Räumlichkeiten für ein sachgerechtes Museumsdepot zur Verfügung. Auch aus Sicherheitsgründen ist eine räumliche Trennung vorzuziehen, damit im Brand- und Katastrophenfall nicht der gesamte Museumsbestand mit dem historischen Klostergebäude St. Mang untergeht. Das sachgerechte Museumsdepot könnte in einem statisch und konservatorisch geeigneten Altbau oder einem zu diesem Zweck errichteten Neubau eingerichtet werden. Für die Depotplanung und die damit verbundene Prüfung von baulichen Lösungen stellt die Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Zuwendung in Höhe von 50 % in Aussicht, vorausgesetzt, dass es sich bei einem eventuellen Neubau um ein rein funktionales Gebäude ohne verteuernde ästhetische Ansprüche handelt.  

Vollumfängliche Inventarisierung

Für die Zwecke der Depotplanung und der zukünftigen Museumskonzeption sowie für den sachgerechten und geordneten Transfer in das neue Depot muss eine vollumfängliche Inventarisierung durchgeführt werden. Die ausstehende vollumfängliche Inventarisierung von ca. 3000 bisher nicht inventarisierten Objekten kann mit Hilfe externer Arbeitskraft in Form einer digitalen Kurzinventarisierung durchgeführt werden. Dafür stellt die Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Zuwendung in Höhe von 30 % in Aussicht.
 

Beschluss

Der Beauftragung der Planungen für das künftige Depot für das Museum der Stadt Füssen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, dazu den konkreten Bedarf zu prüfen und in Abstimmung mit der Bayer. Landesstelle für nichtstaatliche Museen Angebote für diese Planung einzuholen und dem Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss zur Entscheidung vorzulegen.  Ebenfalls zugestimmt wird der für die Depotplanung notwendigen vollumfänglichen Inventarisierung des Sammlungsbestandes.

Für die Depotplanung sind die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 20.000,00 Euro und für die Inventarisierung des Sammlungsbestandes weitere Haushaltsmittel in Höhe von rund 30.000,00 Euro einzuplanen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen bzw. weiteren Fördergebern zu stellen.

Nach Vorliegen des Mengengerüsts für das künftige Depot wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Immobilien bzw. einen Neubau hierfür zu prüfen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Datenstand vom 20.12.2019 07:58 Uhr