Planungen für die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 10.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss | Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses | 10.12.2019 | ö | beschliessend | 3 |
Sachverhalt
Für die Planung des Depots, die Planung und Ausführung der Ausstattung sowie die Planung der Klimatechnik für das Depot kann gemäß der Richtlinien der Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Förderung in Aussicht gestellt werden.
Das sachgerechte, klimastabilisierte Depot soll u.a. für folgende besonders empfindliche Gegenstandsgruppen ausgelegt sein: Saiteninstrumente (100 Objekte plus Zuwachs), Gemälde (600 Objekte plus Zuwachs), Graphiken (10 Grafikschränke plus Zuwachs), Fotografien, Skulpturen, Textilien und Metallobjekte. Das Depot ist außerdem mit einem Arbeitsraum, einem Werkstattraum sowie einen Quarantäneraum auszustatten. Zur kompakten materialschonenden Lagerung werden neben einer Gemäldezuganlage beispielsweise Grafikschränke, pulverbeschichtete Stahlregale und Glastürschränke zum Einsatz kommen.
Im Rathausgebäude stehen keine geeigneten Räumlichkeiten für ein sachgerechtes Museumsdepot zur Verfügung. Auch aus Sicherheitsgründen ist eine räumliche Trennung vorzuziehen, damit im Brand- und Katastrophenfall nicht der gesamte Museumsbestand mit dem historischen Klostergebäude St. Mang untergeht. Das sachgerechte Museumsdepot könnte in einem statisch und konservatorisch geeigneten Altbau oder einem zu diesem Zweck errichteten Neubau eingerichtet werden. Für die Depotplanung und die damit verbundene Prüfung von baulichen Lösungen stellt die Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Zuwendung in Höhe von 50 % in Aussicht, vorausgesetzt, dass es sich bei einem eventuellen Neubau um ein rein funktionales Gebäude ohne verteuernde ästhetische Ansprüche handelt.
Für die Zwecke der Depotplanung und der zukünftigen Museumskonzeption sowie für den sachgerechten und geordneten Transfer in das neue Depot muss eine vollumfängliche Inventarisierung durchgeführt werden. Die ausstehende vollumfängliche Inventarisierung von ca. 3000 bisher nicht inventarisierten Objekten kann mit Hilfe externer Arbeitskraft in Form einer digitalen Kurzinventarisierung durchgeführt werden. Dafür stellt die Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Zuwendung in Höhe von 30 % in Aussicht.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0