Erweiterung der Wohnung im OG, Einbau von zwei Schleppgauben im DG, Rotmoosweg 3, Fl.Nr. 144/5, Gmkg. Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschliessend 1.2.1

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation den Vorbescheidsantrag auf Erweiterung der Wohnung im OG und den Einbau von zwei Schleppgauben im DG.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte im Bereich WA 1.

Die beiden Gauben weisen jeweils eine Breite von 3,25 m auf. Bezogen auf die Wandlänge von 12,985 m sind dies 50%. Die beiden vorgetragenen Bezugsfälle sind weder hinsichtlich ihrer Größe noch der Gestaltung unmittelbar vergleichbar. Schleppgauben wurden aber an der Höhenstr. 49 genehmigt.

In Abstimmung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ist die derzeit eingereichte Lösung nicht zwingend zu befürworten. Eine Inaussichtstellung einer Befreiung erscheint vertretbar, soweit die Breite der östlichen Gaube auf die der darunter liegenden Fenster beschränkt wird (Reduzierung um 1 m).

Nachdem keine Fragen gestellt werden formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der eingereichten Planung aus den zuvor beschriebenen Gründen nicht zu erteilen.
Ein Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, soweit die Breite der östlichen Gaube auf die der darunter liegenden Fenster beschränkt wird (Reduzierung um 1 m). Für eine dahingehend veränderte Planung ist keine nochmalige Vorlage im Ausschuss erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr