Nutzungsänderung: Fleisch- und Wurstwarengeschäft in Restaurant: Verkauf von warmen und kalten Speisen, Hutergasse 4, Fl.Nr. 110/2, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschliessend 1.3.2

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert kurz die Nutzungsänderung von einem Fleisch- und Wurstwarengeschäft in Restaurant: Verkauf von warmen und kalten Speisen in der Hutergasse.  

Nach Hinweis der Stadt Füssen fand Anfang September 2018 eine Baukontrolle durch das Landratsamt Ostallgäu statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die zwischenzeitlich betriebene Nutzung als gastronomischer Betrieb nicht der 1983 genehmigten Nutzung als Ladengeschäft entspricht. Der Betreiber wurde aufgefordert, innerhalb von drei Monaten einen Bauantrag einzureichen. Dies erfolgte fristgerecht am 10.12.2018. Die Fiktionsfrist endet am 10.02.2019.

Die Nutzung ist planungsrechtlich zulässig (§34 BauGB, MI).

Aufgrund der vormaligen Nutzungen liegt ein anrechenbarer Altbestandsstellplatz vor. Dieser ist für die angegebene Gastraumfläche von knapp 10 qm ausreichend. Allerdings weicht die Nutzungsangabe im EG-Grundrissplan mit der Eintragung und Einzeichnung einer zusätzlichen Ladennutzfläche von der Vorhabensbeschreibung im Antrag ab, wo nur „Restaurant“ aufgeführt ist.

In Abstimmung mit dem Landratsamt ist insoweit eine Streichung der Eintragung „Laden“ im Plan geboten, zumal durch diese zusätzliche Nutzungsart ein zweiter Stellplatz notwendig wäre. Der zweite notwendige Stellplatz wäre sonst der neuen (gastronomischen) Nutzung zuzuordnen. Dieser wäre räumlich nicht vorhanden und könnte bei der Gastraumfläche von <50 qm nicht abgelöst werden.

Herr StR Jakob erkundigt sich ob eine Toilette vorhanden ist.

Herr Angeringer teilt mit, dass im Kellerplan eine Toilette eingezeichnet sei, diese aber nicht mehr dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ausreichender Stellplatznachweis nur vorliegt, wenn entweder eine gastronomische Nutzung in der eingetragenen Größe oder eine Ladennutzung vorliegt und diesbzgl. der EG-Grundrissplan geändert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr