Zubau Kleintierkremierung am bestehenden Betriebsgebäude, Abt-Oberleitner-Straße 18, Fl.Nr. 1544, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschliessend 1.3.5

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erläutert Herr Angeringer den Zubau einer Kleintierkremierung an das bestehende Betriebsgebäude in der Abt-Oberleitner-Straße.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Bei der Anlage handelt es sich um ein Vorhaben, das nicht als Bauantrag, sondern im Rahmen eines Antrages auf immissionsschutzrechtliche Erlaubnis zu behandeln ist. Der Antrag ist bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Dementsprechend wurde der Stadt Füssen empfohlen, die Bauantragsunterlagen dem Bauherrn wieder zurück zu geben.

Eine materiell-rechtliche Genehmigungsfähigkeit wird jedoch in einem Mischgebiet allgemein nicht gesehen, sondern eine solche Anlage setze eine Lage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet voraus. Der Bauherr wurde im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage hierüber bereits informiert (zuletzt Schreiben an den Planfertiger vom 17.04.2018) und empfohlen die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ggf. im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidsantrages zu klären.

Aus denselben Gründen hat der BU-Ausschuss am 05.10.2017 mit 12:0 Stimmen keine Möglichkeit gesehen, zu der formlosen Bauvoranfrage ein Einvernehmen zu erteilen.

Eine andere Beurteilung ist im Rahmen des aktuellen Antrages nicht möglich.

Herr StR Doser äußert sich, dass das Landratsamt Ostallgäu sagt, dass es sich in diesem Bereich um ein Mischgebiet handelt. Wieso soll der Bauherr dann trotzdem eine immissionsrechtliche Erlaubnis einholen?

Herr Angeringer teilt mit, dass die Regierung von Schwaben auf eine andere Einschätzung kommen könnte.

Der Vorsitzende verdeutlicht, dass das Landratsamt Ostallgäu es als faktisches Mischgebiet einordnet, die Regierung von Schwaben hat aber auch einen gewissen Handlungsspielraum und könnte daher sagen, dass es trotzdem in diesem Bereich möglich ist, wenn immissionsrechtlich alles eingehalten wird.

Frau StRin Dr. Derday sagt das hier der §19 BImSchG zu tragen kommt. Der Bauherr hat schon Ausführungen zum Ofen geliefert, bei dem die Immissionen unterhalb der Norm liegen bei Geräusch und Geruch, daher muss es geprüft werden und kann evtl. durch einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Erlaubnis doch erlaubt werden.

Frau StRin Lax sagt, dass der vorliegende Antrag nicht abgelehnt werden sollte, sondern dem Bauherr mitgeteilt werden soll, dass er diesen Bauantrag zurückziehen soll und richtigerweise einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Erlaubnis bei der Regierung von Schwaben stellen soll.

Der Vorsitzende formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen den Bauherren zu informieren, dass der Bauantrag zurückgenommen werden soll und richtigerweise ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Erlaubnis über die Regierung von Schwaben zu stellen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr