Erweiterung der Küche im Restaurant "La Perla", Drehergasse 44, Fl.Nr. 169, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschliessend 1.3.7

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Angeringer die Erweiterung der Küche vom Restaurant La Perla vor.

Das Gebäude in der Drehergasse ist ein eingetragenes Baudenkmal. Dazu fand am 13.03.2018 laut Planer ein Termin mit der Denkmalschutzbehörde statt.

Folgendes teilte uns der Planer am 04.01.2019 schriftlich mit: „Es handelt sich zwar um ein sehr kleines Vorhaben jedoch befindet sich dieses Vorhaben in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Gebäudebestand. Aus diesem Grund haben wir bereits am 13.03.2018 einen Termin mit der unteren bzw. oberen Denkmalschutzbehörde anberaumt. Um 13.30 Uhr traf Hr. Hohenadl gemeinsam mit Hr. Hermann am Objekt ein. In einem gemeinsamen Gespräch wurde das Vorhaben ausführlich erläutert und anschließend besprochen. Im Anschluss erhielt Hr. Kanat eine mündliche Zusage von allen Entscheidungsträgern, dass der Anbau in der nun dargestellten Form genehmigungsfähig ist. Leider erreichte Herr Kanat nie ein Protokoll dieser Besprechung. Nichtdestotrotz gehen wir davon aus, dass Sie hierzu Unterlagen bei Hr. Hohenadl finden werden.“

Hinweis zum Begleitschreiben vom 04.01.2019 im Antrag: Über eine Zusage der Genehmigungsfähigkeit ist nichts bekannt.

Mit dem Bau wurde zwischenzeitlich bereits begonnen; die Arbeiten wurden aufgrund der nicht vorliegenden Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde eingestellt.

Das Vorhaben ist zwar mit § 34 BauGB vereinbar, jedoch nicht mit den Zielen der Satzung zur Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt. Nach diesen liegt das Vorhaben innerhalb der Fläche zur Entkernung der Innenbereiche und außerhalb der Baugrenze im städtebaulichen Rahmenplan, der die Sanierungsziele beschreibt. Im Rahmenplan enthalten ist auch die Passage. Die Erhaltung, Aufwertung und Verbesserung der Durchgänge gehört insoweit zu den bedeutsamen städtebaulichen Zielen. Wie im Lageplan vom 31.01.2019 dargestellt beträgt der Abstand zwischen der bestehenden Gebäudeecke zum Seilerturm bisher ca. 5,38 m. Mit dem Anbau reduziert sich dieser Abstand auf ca. 3,21 m. Die Passage ist hochfrequentiert und stellt einen der bedeutendsten Zugänge in die Altstadt dar, zumal er direkt an dem historischen Turmbau etc. vorbei führt. Der Anbau würde zu einer stadträumlichen Einengung führen und genau zum Gegenteil dessen führen, was mit den Zielen der Stadtsanierung verfolgt wird.

Das Vorhaben ist zudem bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Die Einhaltung der Abstandsflächen gehört nicht zu den seitens der Stadt Füssen zu prüfenden Punkten. Es fällt jedoch auf, dass der Anbau die Abstandsflächen an der Nordseite nicht einhält. Dass der dortige Nachbar offensichtlich nicht bereit zu einer Übernahme oder Reduzierung ist wurde sinngemäß in einem Schreiben vom 29.01.2019 dargelegt. Die dort weiter aufgeführten Behauptungen über angebliche Entscheidungen u. ä. der Stadt Füssen sind als unzutreffend zurück zu weisen.

Der Vorsitzende sagt, dass er die Befürchtung habe, dass das Vorhaben im Konflikt stehen könnte zu den Förderprojekten in der Altstadt. Deshalb stellt sich die Gefahr dar, dass wir mit den Zuschüssen ein Problem kriegen.

Herr Angeringer verdeutlicht, dass es sich um ein Gebiet handle, für das Sanierungsziele definiert wurden. Es ist ein Teil von ISEK, das gefördert wird durch die Regierung von Schwaben. Deshalb sehe er ebenfalls die Gefährdung, wie vom Vorsitzenden angesprochen.

Herr StR Doser ist der Meinung, dass die Erweiterung vertretbar ist. Die Küche ist momentan sehr klein und deshalb sollte einem seit Jahren bestehenden Betrieb geholfen werden, diesen zu erhalten. Es wäre eine Abrundung zum Bestand.

Auch Herr StR Jakob stimmt Herrn Doser zu. Es werde lediglich der Bestand etwas erweitert. Das Vorhaben ist touristisch wichtig und städtebaulich nicht schädlich.

Der Vorsitzende spricht an, dass durch die Erweiterung der Küche die Bestuhlung in der Passage nicht weiter ausgeweitet werden darf, da dies zu einer weiteren Verengung führen würde; trotz allem soll die Bestuhlung aufrechterhalten bleiben. Außerdem spricht er an, dass das Auto des Eigentümers künftig nicht mehr in der Passage abgestellt werden soll. Dazu möchte er noch einen Gesprächstermin mit dem Bauherrn vereinbaren.

Der Vorsitzende möchte gerne Herrn Zettlmeier (Wirtschaftsbeauftragter) das Wort erteilen.

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Herrn Zettlmeier das Wort.

Abstimmung:
Ja-Stimmen                11
Nein-Stimmen                0

Herr Zettlmeier sagt, dass es schon eine Engstelle gibt und durch den Anbau der Altbestand harmonischer wirkt. Außerdem sollte heute darüber abgestimmt werden und es nicht länger hingezogen werden.

Herr StR Dr. Böhm möchte gern einen Ortstermin haben, mit einem Leergerüst, so dass sich das Gremium die Erweiterung besser vorstellen kann. Außerdem ist ihm aufgefallen, dass die dargestellten Fenster keine Sprossen vorweisen, wie es die Altstadtsatzung vorschreibt.

Frau StRin Lax antwortet darauf, dass dieser Betrieb seit Jahren bestünde und jeder die Situation vor Ort kenne und deshalb ein Ortstermin nicht notwendig sei.

Der Aussage von Frau Lax schließt sich auch Frau StRin Riedlbauer an. Ein Ortstermin wäre nur eine weitere Verzögerung.

Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:  

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zur konsequenten Erweiterung des Bestandes um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes aufrechtzuerhalten. Die Vorschriften der Altstadtsatzung sind einzuhalten und die Fenster mit Sprossen zu versehen, dies gilt auch für den Bestand, wenn nicht schon vorhanden. Vom Seilerturm in die Drehergasse darf die Bestuhlung nicht weiter ausgeweitet werden weiterhin aber erhalten bleiben. Ein Parken im Hof darf weiter nicht erfolgen, sondern nur die Zufahrt zum Be- und Entladen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Termin mit dem Bauherrn zu vereinbaren.

Abstimmung:
Ja-Stimmen                11
Nein-Stimmen                0

Beschluss

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Herrn Zettlmeier das Wort.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zur konsequenten Erweiterung des Bestandes um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes aufrechtzuerhalten. Die Vorschriften der Altstadtsatzung sind einzuhalten und die Fenster mit Sprossen zu versehen, dies gilt auch für den Bestand, wenn nicht schon vorhanden. Vom Seilerturm in die Drehergasse darf die Bestuhlung nicht weiter ausgeweitet werden weiterhin aber erhalten bleiben. Ein Parken im Hof darf weiter nicht erfolgen, sondern nur die Zufahrt zum Be- und Entladen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Termin mit dem Bauherrn zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr