Neubau Doppelhaushälfte - Ost, Faigeleweg, Fl.Nr. 421/63, Gmkg. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anhand einer Bildschirmpräsentation spricht Herr Angeringer kurz den Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte an.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 59 – Weidach Süd- West 2.
Das Hauptgebäude und die Garagen liegen vollständig innerhalb der überbaubaren Flächen. Auch alles andere wird eingehalten.
Einzig für die Dachform, sowie für die Firstrichtung ist eine Befreiung erforderlich. Diese werden wie folgt vom Planer beantragt und begründet:
Zur Dachform: „das Obergeschoss bekommt einen offenen Dachstuhl. Durch eine Dachneigung von mind. 30° entsteht wesentlich mehr Volumen im Obergeschoss, das nicht benötigt wird.“
Zur Firstrichtung: „Der Bauherr möchte eine Solaranlage auf der Südseite des Daches aufbringen. Durch das sehr schmale Grundstück reicht die Fläche des Walmes bei Firstrichtung Nord Süd nicht aus. Deshalb muss der First gedreht werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte, samt Befreiung zur Dachform und Firstrichtung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte, samt Befreiung zur Dachform und Firstrichtung.
Herr StR Doser nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.06.2021 09:19 Uhr