Ersatzbau Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Bildhauer-Sturm-Straße 10, Fl.Nr. 1368/17, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.3

Sachverhalt

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung erörtert Herr Angeringer den Ersatzbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten anhand einer Bildschirmpräsentation. 

Die Bauherren erklären im Antrag, dass im Sinne einer verträglichen Nachverdichtung zwei, anstatt wie bisher, eine Wohneinheit vorgesehen ist. Beide Wohnungen sind ebenerdig erreichbar, sodass ein generationsübergreifendes Wohnen unter einem Dach möglich ist. 

Das geplante Wohngebäude liegt innerhalb der Baugrenze. Die beiden Wohneinheiten haben den gemeinsamen Eingang in der Mitte des Gebäudes. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach, wie es der Bebauungsplan vorschreibt, die Garage hingegen wird mit einem Flachdach versehen und bräuchte eine Befreiung vom Bebauungsplan. Ebenfalls eine Befreiung braucht die Garage, die außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt, die Fenster und Fenstertüren die nicht unterteilt sind und die Dacheindeckung die mit grauen Ziegeln erfolgen soll (aufgrund der Anbringung einer Photovoltaikanlage) und nicht wie vorgeschrieben mit naturroten oder ziegelroten Betondachsteinen. Die Außenfassade soll einen grauen Anstrich erhalten, hier ist darauf zu achten, dass die in Hellgrau ausgeführt wird.

Es wird ein Luftbild aufgelegt, dass die Umgebungsbebauung zeigt, hier lässt sich gut erkennen, das auch in der Nachbarschaft graue Dacheindeckungen vorhanden sind, wie auch auf die Unterteilung der Fenster verzichtet wurde, daher fügt sich der geplante Neubau harmonisch ein.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Alle Befreiungen wurden beantragt und begründet und können deshalb aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. 

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich außerdem folgendes: 
Die Abweichung bei der Garage von der überbaubaren Grundstücksfläche hat aus dortiger Sicht keine nachbarschützende Wirkung. Der Nachbar hat aber unterschrieben. Die Forderung, ein Satteldach aufzubringen, würde die nachbarliche Betroffenheit aber nachteilig ändern.

Nach den Ausführungen von Herrn Angeringer äußern einige Mitglieder des Gremiums ihre Bedenken bzgl. der baulichen Gestaltung des Carports, der wild verteilten und in unterschiedlichen Größen angeordneten Fenster sowie einem fehlenden Vordach.

Andere Mitglieder hingegen finden, das durch den Ortstermin viele Fragen durch den Planer beantwortet worden sind (z.B. warum die Fenster so angeordnet wurden) und es sich hierbei um eine stimmige Lösung handelt.

Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Dem Bauantrag zum Ersatzbau Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten wird das kommunale Einvernehmen einschließlich der notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt. Der als grau dargestellte Außenputz ist in hellgrau zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.10.2024 13:50 Uhr