Nutzungsänderung Wohnung E6, E9, E10 in Ferienwohnung, Augsburger Straße 20, Fl.Nr. 1611/28, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.1

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erörtert Herr Angeringer die Nutzungsänderung von Wohnung E6, E9 und E10 zu Ferienwohnung.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans N 54- Robert-Schmid Straße Südwest.

Der Bauherr ist durch den Sport sehr viel unterwegs und kann die Wohnung nur nach der Saison nutzen, sodass er diese in der Zwischenzeit als Ferienwohnung anbieten möchte.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich, dass die Ferienwohnungsnutzung dem Bebauungsplan entspricht. Die Art der baulichen Nutzung ist dort als Mischgebiet festgesetzt.

Der Umfang der nachzuweisenden Stellplätze reduziert sich hierdurch. Der Mindestnachweis liegt bei drei Ferienwohnungen bei drei Stellplätzen. Als tatsächlicher räumlicher Nachweis stehen fünf Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung (siehe Plan).
Im Bereich des Hauses 1 sind im TG-Plan namentlich weitere Stellplätze bezeichnet, was auf eine eigentumsmäßige Zuordnung zu den anderen Einheiten schließen lässt. Eine nachvollziehbare Gesamtzuordnung ist jedoch noch nachzureichen.

Eine Stadträtin teilt mit, dass rechtlich nichts gegen die Genehmigung einer Ferienwohnung spricht, in Füssen aber immer Hände ringend nach Wohnraum gesucht wird und es deshalb schade sei.

Der Vorsitzende stimmt zu, sagt aber, dass es sich hier um einen Füssener Bürger handle, der bei den Junioren aktiv sei und außerhalb der Spielzeit hier wohnen möchte und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Ein nachprüfbarer Gesamtplan und eine Aufstellung der Eigentumsverhältnisse der Stellplatzflächen sind jedoch noch vorzulegen, um die ordnungsgemäße Gesamtzuordnung der Stellplätze nachvollziehen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:50 Uhr