Erlaubnisantrag nach DSchG Erneuerung Fassade, Fenster, Ladenfassade, Erweiterung Balkonanlage, Schwangauer Straße 12, Fl.Nr. 393, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.3

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erörtert Herr Angeringer den o.g. Antrag.

Das Gebäude Schwangauer Straße 12 ist in der Denkmalliste nicht als Einzeldenkmal aufgeführt. Es liegt jedoch innerhalb des Altstadtensembles.

Der Antrag beinhaltet auch die Einrichtung einer Wohnung im DG; eine Erweiterung der Antragsgegenstände ist insoweit erforderlich.

Das Anwesen befindet sich in dem Bereich der eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen Lechvorstadt. Nach Vorlage der Ergebnisse ist darüber zu entscheiden, ob eine Ausweisung als Sanierungsgebiet erfolgt.

Dies hätte für das Vorhaben folgende Vorteile:

  • Soweit voraussichtlich eine Ablösung der beiden notwendigen Stellplätze für die Wohnung im DG notwendig wird, beträgt der Ablösebetrag lt. Satzung nur 1.000 € statt 10.000 € je Stellplatz.
  • Es ist geplant, für Maßnahmen wie die Fassadensanierung Zuschussmittel in Zusammenhang mit der Städtebauförderung in ein Förderprogramm einzustellen.

Der Bauherrin wird empfohlen, die weitere zeitliche Abfolge dahingehend anzupassen und den Antrag nach Ergänzung ggf. im Lauf des Jahres später noch einmal einzureichen.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich, dass das Vorhaben grundsätzlich zulässig sein wird, Details aufgrund der Lage im denkmalgeschützten Ensemble mit der Fachbehörde abzustimmen sind.

Bei der Gestaltung der Nordfassade ist auf Korrektureinträge einer Genehmigung 1976 hinzuweisen (horizontale Fensterteilung mit einer Quersprosse; Beibehaltung des Bogens über dem Eingangsfenster-/türelement).

Nachdem keine Fragen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung sind vollständig einzuhalten. Der Bogen über dem Eingangsfenster-/türelement ist zu erhalten. Der Ablösung von zwei Stellplätzen für die zusätzliche Wohnung im DG wird zugestimmt.

Der Bauherrin wird empfohlen, den Antrag um den Einbau der Wohnung zu ergänzen und zeitlich auf die geplante Ausweisung als Sanierungsgebiet abgestimmt neu einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:50 Uhr