Diverse Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö Bekanntgabe 1.1

Sachverhalt

1.1.1 Bebauungsplan Wiedmar West; Erläuterung zur Forderung der unteren Naturschutzbehörde
In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung wurden die Stellungnahmen behandelt und der Satzungsbeschluss gefasst. Es blieb bei den Stellungnahmen die Frage der unteren Naturschutzbehörde bzgl. der Mahd offen. Bis heute ging keine schriftliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ein, deshalb verfasste Frau Trautwein (Lars Consult) eine ergänzende Aussage dazu. Diese wurde Frau Schaper (Untere Naturschutzbehörde) am 24.05.2019 vorgelegt und von ihr inhaltlich bestätigt. Herr Angeringer verliest kurz die Stellungnahme von Frau Trautwein. Kurz wiedergegeben wird der Artenreichtum durch erst häufiges Mähen gefördert. Nach 3-5 Jahren kann die Mahd dann auf einmal im Jahr reduziert werden.


1.1.2 Tafel Reichenstraße 9
Herr Angeringer berichtet, dass vor einer Weile die Fassade neugestaltet worden ist, nachdem das Hermesgemälde entfernt worden war. Auf der rechten Seite des Gebäudes befindet sich eine Tafel mit der Inschrift „Rathaus der Stadt Füssen 1839-1909“, diese wurde inzwischen wieder leserlich gemacht.






1.1.3 Vogelschutz am Pegel - Lech
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten unterhält ca. 40 m flussabwärts der Theresienbrücke eine Seilkrananlage über den Lech.

 

Im Zuge der Sanierung der Theresienbrücke wird das Wasserwirtschaftsamt die Pegelsensorik umgestalten und ein neues Abflussmessverfahren zum Einsatz bringen. Die Behörde benötigt aktuell die Seilkrananlage noch für Messungen und später dann für die Kalibrierung der neuen Sensorik.

Wenn dies dann alles funktioniert, wird das Wasserwirtschaftsamt diese Seilkrananlage zurückbauen. Nachdem die Brückensanierung nun verschoben werden musste, wird das Wasserwirtschaftsamt noch etwa 3-4 Jahre auf die Seilkrananlage angewiesen sein.

Dem Amt war kürzlich berichtet worden, dass die Seilkrananlage offensichtlich eine Gefährdung für Wasservögel darstellt. Es war mehrfach beobachtet worden, dass es hier zu Kollisionen kam, was für Vögel tödlich enden kann.

In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der daran angesiedelten Vogelschutzwarte wurden nun Schutzmaßnahmen bestimmt, die sich bei ähnlichen Problemstellungen an Stromleitungen in der Vergangenheit bereits als wirksam erwiesen haben. So ist vorgesehen das Tragseil der Messeinrichtung mit schwarz/weiß kombinierten Fähnchen für Vögel visuell kenntlich zu machen. Die schwarz/weiß-Kombination hat sich als am wirkungsvollsten erwiesen, da hier die Erkennbarkeit sowohl bei Dämmerung als auch Nebel am besten ist.



Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Flussmeisterstelle Füssen. Demnächst werden unsere Bürger also ein „dekoriertes Nachbarbauwerk“ vorfinden. In Aufnahme ist die Maßnahme schematisch dargestellt, wobei die Größe und Farbintensität aufgrund der Fotomontage eher überzogen erscheint. Um dem Stadtbild nicht zu schaden, hat sich das Wasserwirtschaftsamt bewusst für eine Minimallösung entschieden.

1.1.4 Bauantrag Gaube, Schwärzerweg
Herr Angeringer erläutert, dass die Breite der Schleppgaube damals am 12.03.2019 im Bau- und Umweltausschuss zu großen Diskussionen führte. Es wurde damals festgehalten, dass grundsätzlich das Einvernehmen in Aussicht gestellt wird, wenn die Verwaltung nochmal ein Gespräch mit dem Bauherrn, dem Bürgermeister und Herrn Angeringer führt um eine Verbesserung der Gaube zu besprechen, sodass diese mehr der Gestaltungssatzung entspricht. Der Termin fand zwischenzeitlich statt. Der Bauherr kam zum Termin mit einer juristischen Fachkraft und erläuterte, dass die Breite der Gaube so beibehalten werden muss aufgrund der Raumgestaltung. Bürgermeister Iacob positionierte sich dann ebenfalls auf die Seite des Bauherrn, sodass nachträglich das Einvernehmen zum Bauantrag durch die Stadt Füssen erteilt wird und dies in den nächsten Tagen dem Landratsamt Ostallgäu mitgeteilt wird.

Herr Magnus Peresson teilt mit, dass es vorhersehbar war, dass der Bürgermeister dem zustimmt. Es liegt trotzdem ein Verstoß von der Gestaltungssatzung vor.

Auch Herr Christoph Böhm wirft ein, dass er jegliches Verständnis zu rechtsstaatlichem Vorgehen vermisse. Das ständige Umfallen und Befreien im Bau- und Umweltausschuss ist nicht gut. Außerdem bittet er die konkreten Paragraphen in der damaligen Niederschrift zu ergänzen, gegen die verstoßen wurde.

Herr Angeringer erläutert, dass der Punkt rein zur Information diene. Die Niederschrift vom 12.03.2019 wurde schon genehmigt, sodass keine Ergänzung der Paragraphen stattfinde.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 01.06.2021 09:22 Uhr