Antrag auf zeitlich begrenzte Nutzungsänderung - Grundstück im allg. Wohngebiet Geltungsbereich des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 5 - Enzensberg Südost, Fl.Nr. 72, Gmkg. Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö beschliessend 1.3.1

Sachverhalt

Herr Angeringer berichtet, dass Gegenstand der formlosen Bauvoranfrage die Nutzung eines zu errichtenden Wohnhauses für 15 Jahre als Ferienwohnung ist. Das Grundstück soll erworben werden, wenn dies ermöglich wird. Mit dieser Nutzung soll die Finanzierung des Hauses für die spätere Eigennutzung gesichert werden.

Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 5 Enzensberg Südost, zweite Änderung. Die Art der baulichen Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, sodass Betriebe des Beherbergungsgewerbes nur ausnahmsweise zugelassen werden können.

Im Hinblick auf die touristische Zweckbestimmung wurde eine Stellungnahme von FTM eingeholt. Danach kann in quantitativer Hinsicht keine Befürwortung erfolgen. Qualitativ ist von einer Bereicherung auszugehen.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit der Baujuristin des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich die Bestätigung, dass dies nicht wie geplant umsetzbar ist.

Eine Genehmigung ist nur über die Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan möglich. Das Baugebiet besteht aus vier Bauplätzen. Bei der Nutzung eines Bauplatzes als Ferienhaus wird ein Umfang der Abweichung von 25 % erreicht. Mit einem solchen Anteil handelt es sich nicht mehr nur um eine ausnahmsweise Nutzung.

Eine Befreiung ist gemäß den zwingenden Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB ebenfalls nicht möglich, da es sich um einen Eingriff in die Grundzüge der Planung handeln würde. Die Abweichung wäre zudem aufgrund ihrer Präzedenzfallwirkung für das Baugebiet auch nicht städtebaulich vertretbar. Die Ausweisung der Bauplätze erfolgte 2011 bereits unter dem ausdrücklichen Verweis auf die gebotene Wohnraumversorgung. Dieses Ziel wird aktuell gerade im Hinblick auf die dahingehend kontraproduktive Umwandlung von Wohnbauflächen in Ferienwohnungen weiterverfolgt.

Vorsitzender Herr Schulte spricht noch an, dass bei allen neuen Baugebieten wie z.B. im Kurhausareal, sowie ehem. Gärtnerei darauf geachtet wurde, dass Ferienwohnungen ausgeschlossen werden.

Dr. Anna Derday ist ebenfalls der Meinung, dass das alles neue Bebauungspläne sind und deshalb das Gremium konsequent bleiben sollte und es ablehnen sollte.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zu einer auch zeitlich befristeten Nutzung als Ferienhaus nicht in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:22 Uhr