formlose Bauvoranfrage, Umbau Wirtschaftsteil in Wohnungen, Brand 1, Fl.Nr. 286, Gmkg.Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö beschliessend 1.3.2

Sachverhalt

Gegenstand der formlosen Bauvoranfrage ist der Einbau von je zwei Mietwohnungen je Etage in den Wirtschaftsteil (insgesamt: sechs WE) berichtet Herr Angeringer anhand einer Bildschirmpräsentation. Der Wirtschaftsteil soll offensichtlich in seinen äußeren Abmessungen erhalten bleiben. Allerdings sind zur Belichtung der DG-Ebene beidseitig größere Schleppgauben vorgesehen.

Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Weißensee Brand. Das bebaute Grundstück im nördlichen Bereich wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, somit ist eine Nutzungsänderung in Wohnungen zulässig.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Die notwendigen Befreiungen sind z. T. durch den Bestand vorgegeben. Der Überschreitung auf III Vollgeschoße kann aber trotzdem nur zugestimmt werden wenn die Gauben anders gelöst werden. Eine durchgehende Länge von über 8 m ist nicht vertretbar. Eine entsprechende Aufteilung und Gliederung ist erforderlich.

Die Sitzungsvorbesprechung mit der Vertreterin des Landratsamtes Ostallgäu bestätigte dies.

Laut Stellplatzsatzung ist bei der Errichtung von mehr als 5 WE eine Tiefgarage vorgeschrieben. Bei 6 WE sind 12 Stellplätze vorgeschrieben, hiervon 4 offene Stellplätze für Besucher und 8 in der Tiefgarage.

Im Bestand sind aus 1984 2 WE und 3 Gästezimmer genehmigt. (2 WE x 1,5 Stpl. = 3 Stpl. zzgl. 2 Stpl. für die Gästezimmer = gesamt 5 Stpl., hiervon mind. 1 frei anfahrbar für Besucher)

Technisch möglich wäre eine Tiefgarage mit bis zu 12 Stellplätzen hier nur außerhalb des Gebäudes. Räumlich wäre dies aufgrund der Größe des Baugrundstücks nicht ausgeschlossen. Auf die Höhe der Miete der neuen Wohnungen hätte dies aber einen wesentlichen Einfluss.

Peter Hartung erkundigt sich, warum kein Wiederkehr anstatt Gaube errichtet wird. Dies würde besser aussehen und erfüllt den gleichen Zweck.

Herr Angeringer teilt mit, dass mit einem Wiederkehr mit größerer Breite die Firsthöhe sehr hoch ausfällt.

Magnus Peresson möchte noch wissen, ob die Satzung 3 Vollgeschosse erlaubt.

Herr Angeringer antwortet, dass die Satzung 2 Vollgeschosse zulässt, der Bestand sei schon sehr hoch und der Planer ließ offen, ob es sich jetzt schon um ein Vollgeschoss handle.

Dr. Anna Derday gibt an, dass für eine Ausnahme eine ordentliche Begründung vorgelegt werden muss.

Vorsitzender Herr Schulte erörtert aus der Diskussion heraus, dass die formlose Bauvoranfrage abgelehnt werden muss und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Ausschuss beschließt das Einvernehmens nicht zu erteilen aufgrund der Stellplatzsatzung, die bei mehr als 5 Wohneinheiten eine Tiefgarage fordert. Weiter muss eine Umplanung der Gauben erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:22 Uhr