5 Stadthäuser mit Tiefgarage, Floßergasse 22, Fl.Nr. 287/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2019 ö beschliessend 1.3.3

Sachverhalt

Am 27.08.2019 fand ein Gesprächstermin mit den Eigentümern der Floßergasse 22, sowie dessen Planer im Büro vom Herrn Angeringer statt. Am nächsten Tag wurde ein Anschreiben dazu per E-Mail zugeschickt, sowie Planskizzen zum Neubau von 5 Stadthäusern mit Tiefgarage. Diese Unterlagen liegen der Sitzungsvorlage bei.

Weiterer Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 05.09.2019.

Zwischen 2011 und 2015 fand für diesen Bereich eine Bebauungsplanung mit einem unmittelbaren Vorhabensbezug statt. Die Planung wurde aber nicht abgeschlossen, weil das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde und der städtebauliche Vertrag nicht zum Abschluss kam.

Beim nordwestlichen Grundstücksbereich fand ein Eigentümerwechsel statt.

Im Rahmen verschiedener Vorgespräche wurde darauf hingewiesen,

  • dass das LRA und die Denkmalschutzbehörden die Bebauung – auch in Form der Lösung des damaligen Bebauungsplanentwurfes - sehr kritisch sehen;
  • aus diesem Grund keine Planung empfohlen werden kann, die über den Bebauungsplanentwurf hinausgeht, insbesondere was die Lage, Fläche und Höhe betrifft.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Das Areal wird als ohne Bauleitplanung nicht bebaubar eingestuft. Die Lage der Gebäude befinde sich viel zu weit im Hang und sei so nicht genehmigungsfähig.

Einige Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass eine Bebauung an dieser Stelle, welche den Hang tangiere, nicht in Aussicht gestellt werden sollte. Bereits in der Vergangenheit wurde fast ein Bürgerbegehren erzeugt, wäre der damalige Investor nicht insolvent gegangen.


Herr Dr. Böhm, welcher sich ausführlich mit den Plänen beschäftigt hat, erläutert, dass die Zufahrt zur Tiefgarage bei Einhaltung des vorgeschriebenen 30 Grad Winkels zu eng ist, und nur für Fahrräder passierbar wäre. Nach Abstimmung  (8 Ja Stimmen, 4 Nein Stimmen) erhält der Planer des Projektes, Herr Mayer das Wort und erläutert, dass er die laut Herrn Dr. Böhm einzuhaltenden Schnitte (30 Grad Achse)  eingehalten habe und trotzdem eine Tiefgarageneinfahrt möglich sei. Die Planung werde die Baugrenzen des Bebauungsplanentwurfes einhalten.

Beschluss

  1. Den Antragstellern wird empfohlen, die Bebauung insbesondere hinsichtlich seiner Lage vor Einreichung eines förmlichen Antrages mit dem Landratsamt Ostallgäu und den Vertretern des Denkmalschutzes abzustimmen.
  2. Von der Notwendigkeit einer Bebauungsplanung ist weiterhin auszugehen. Die dafür anfallenden Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.
  3. Die Freihaltung des sogenannten Quaglioblickes ist dabei auf Dauer in geeigneter Form sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.06.2021 09:24 Uhr