Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Sonnenstraße 17, Fl.Nr. 778, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Linder kurz den Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung vor.
Das Vorhaben liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, deshalb ist es dem § 34 BauGB zuzuordnen und muss sich in die umliegende Bebauung einfügen.
Die nähere Umgebung weißt ähnliche Gebäude auf und auch der geforderte Stellplatznachweis wird erfüllt.
Von Seiten der Stadtwerke Füssen wird angemerkt, dass vom Bauherrn oder des Grundstücksveräußerer eine schriftliche Bestätigung notwendig ist über die Kostenübernahme der Trinkwasserhausanschlussverlegung des Altbestands Sonnenstraße 17 laut Satzung der Stadtwerke Füssen, zwecks Grundstücksveräußerung.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag wie vorgestellt zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung.
Christoph Böhm nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund kurzer Abwesenheit nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2024 13:55 Uhr